Schulbezirkswechsel anordnen
Aus wichtigem pädagogischem oder organisatorischem Grund kann die zuständige Behörde einen Schulwechsel anordnen.
Beschreibung
Schülerinnen und Schüler der Grundschulen besuchen die Schule, in deren Schulbezirk sie wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Aus wichtigem pädagogischem oder organisatorischem Grund kann die Schulbehörde den Besuch einer anderen Grundschule anordnen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Schulbehörde.
Ansprechpartner
Gemeinde Limburgerhof - Domholzschule (Grundschule / Ganztagsschule)
Adresse
Postanschrift
Hermann-Löns-Weg 21
67117 Limburgerhof
Kontakt
Kontaktperson
Frau Erlenkämper
Internet
Gemeinde Limburgerhof - Carl-Bosch-Schule (Grundschule)
Adresse
Postanschrift
Carl-Bosch-Straße 9
67117 Limburgerhof
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sandra Scheible
Internet
Grundschule Karl-Wendel-Schule Lambsheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06233 3468925
Telefon Festnetz: 06233 3468911
Telefon Festnetz: 06233 346890
E-Mail: grundschule@karlwendelschule.de
Internet
Grundschule Iggelheim Jakob-Heinrich-Lützel-Schule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06324 96991-0
Telefon Festnetz: 06324 96991-11
Fax: 06324 96991-19
E-Mail: gsiggelheim@boehl-iggelheim.de
Internet
Clemens-Beck-Grundschule Dudenhofen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06232 900546
Fax: 06232 900564
Telefon Festnetz: 06232 900545
E-Mail: info@gs-dudenhofen.de
Internet
Voraussetzungen
- wichtiger pädagogischer oder organisatorischer Grund
- Anhörung der für die Schülerbeförderung zuständigen Stelle durch die Schulbehörde
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es ist ein Widerspruch möglich.
Verfahrensablauf
Die Schulbehörde hört die Eltern an und entscheidet über den Schulbezirkswechsel.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.12.2020
Stichwörter
Schulbehörde, Schulwechsel, pädagogisch