Schulbezirkswechsel anordnen
Aus wichtigem pädagogischem oder organisatorischem Grund kann die zuständige Behörde einen Schulwechsel anordnen.
Beschreibung
Schülerinnen und Schüler der Grundschulen besuchen die Schule, in deren Schulbezirk sie wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Aus wichtigem pädagogischem oder organisatorischem Grund kann die Schulbehörde den Besuch einer anderen Grundschule anordnen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Schulbehörde.
Ansprechpartner
Grundschule Offenbach a. d. Queich
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Grundschule Gossersweiler-Stein
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06346 5401
E-Mail: gs-gossersweiler@web.de
Grundschule Ramberg mit Außenstelle Eußerthal
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06345 959765
Telefon Festnetz: 06345-1432
Telefon Festnetz: 06345 8325
E-Mail: gsramberg@t-online.de
Gäuschule - Grundschule Böbingen-Gommersheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06327 969416
Telefon Festnetz: 06327 2237
Telefon Festnetz: 06327 5402
E-Mail: sekretariat@gaeuschule.eu
Internet
Voraussetzungen
- wichtiger pädagogischer oder organisatorischer Grund
- Anhörung der für die Schülerbeförderung zuständigen Stelle durch die Schulbehörde
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es ist ein Widerspruch möglich.
Verfahrensablauf
Die Schulbehörde hört die Eltern an und entscheidet über den Schulbezirkswechsel.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.12.2020
Stichwörter
Schulbehörde, Schulwechsel, pädagogisch