Schulbezirkswechsel anordnen
Aus wichtigem pädagogischem oder organisatorischem Grund kann die zuständige Behörde einen Schulwechsel anordnen.
Beschreibung
Schülerinnen und Schüler der Grundschulen besuchen die Schule, in deren Schulbezirk sie wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Aus wichtigem pädagogischem oder organisatorischem Grund kann die Schulbehörde den Besuch einer anderen Grundschule anordnen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Schulbehörde.
Ansprechpartner
Grundschule Lauterecken
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06382 403495
Telefon Festnetz: 06382 4030304
Telefon Festnetz: 06382 8309
E-Mail: GS.Lauterecken@t-online.de
Grundschule Potzbergschule Neunkirchen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Grundschule Schönenberg-Kübelberg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Grundschule St. Julian
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06387 4120600
Telefon Festnetz: 06387 993578
Telefon Festnetz: 06387 334
E-Mail: gs-st-julian@t-online.de
Internet
Grundschule Am Königsberg Wolfstein
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06304 41692815
Fax: 06304 416928133
Telefon Festnetz: 06304 4169280
E-Mail: grundschulewolfstein@t-online.de
Internet
Grundschule Glan-Münchweiler Glantalschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06383 925960
Fax: 06383 9259619
Telefon Festnetz: 06383 9259612
E-Mail: sekretariat@glantalschule.de
Internet
Voraussetzungen
- wichtiger pädagogischer oder organisatorischer Grund
- Anhörung der für die Schülerbeförderung zuständigen Stelle durch die Schulbehörde
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es ist ein Widerspruch möglich.
Verfahrensablauf
Die Schulbehörde hört die Eltern an und entscheidet über den Schulbezirkswechsel.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.12.2020
Stichwörter
Schulbehörde, Schulwechsel, pädagogisch