Schulbezirkswechsel anordnen
Aus wichtigem pädagogischem oder organisatorischem Grund kann die zuständige Behörde einen Schulwechsel anordnen.
Beschreibung
Schülerinnen und Schüler der Grundschulen besuchen die Schule, in deren Schulbezirk sie wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Aus wichtigem pädagogischem oder organisatorischem Grund kann die Schulbehörde den Besuch einer anderen Grundschule anordnen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Schulbehörde.
Ansprechpartner
Grundschule Miesau
Aktuelles
GS Miesau
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Grundschule Bruchmühlbach-Martinshöhe
Aktuelles
GS Bruchmühlbach-Martinshöhe
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Münchhofschule-Grundschule Hochspeyer
Aktuelles
GS Hochspeyer
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06305 1801
Telefon Festnetz: 06305 993748
Fax: 06305-993749
E-Mail: schulleitung@muenchhofschule.de
Gemeinsame Grundschule Ramstein-Miesenbach
Aktuelles
GS Ramstein-Miesenbach
Adresse
Hausanschrift
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Grundschule Süd Theodor-Heuss-Schule Landstuhl
Aktuelles
GS Landstuhl Theodor-Heuss
Adresse
Hausanschrift
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Grundschule Mackenbach
Aktuelles
GS Mackenbach
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06374 6617
Telefon Festnetz: 06374 992264
Fax: 06374 992274
E-Mail: info@mackenbach-grundschule.de
Voraussetzungen
- wichtiger pädagogischer oder organisatorischer Grund
- Anhörung der für die Schülerbeförderung zuständigen Stelle durch die Schulbehörde
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es ist ein Widerspruch möglich.
Verfahrensablauf
Die Schulbehörde hört die Eltern an und entscheidet über den Schulbezirkswechsel.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 11.12.2020
Stichwörter
Schulbehörde, Schulwechsel, pädagogisch