Schulbezirkswechsel anordnen
Aus wichtigem pädagogischem oder organisatorischem Grund kann die zuständige Behörde einen Schulwechsel anordnen.
Beschreibung
Schülerinnen und Schüler der Grundschulen besuchen die Schule, in deren Schulbezirk sie wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Aus wichtigem pädagogischem oder organisatorischem Grund kann die Schulbehörde den Besuch einer anderen Grundschule anordnen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Schulbehörde.
Ansprechpartner
Grundschule Von-Dalberg-Schule Dittelsheim-Heßloch
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0176/70813726
Telefon Festnetz: 06244 4510
Fax: 06244 907758
E-Mail: dieter.gutzler@web.de
Internet
Grundschule Monsheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06243 7533
E-Mail: sekretariat@gs-monsheim.de
Internet
Grundschule am Sonnenberg Alsheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06249 8056999
Fax: 06249 8056992
Telefon Festnetz: 06249 8056990
E-Mail: mail@grundschule-alsheim.de
Internet
Grundschule Saulheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06732 93846-20
Telefon Festnetz: 06732 93846-14
Telefon Festnetz: 06732 93846-0
E-Mail: info@gs-saulheim.de
Internet
Voraussetzungen
- wichtiger pädagogischer oder organisatorischer Grund
- Anhörung der für die Schülerbeförderung zuständigen Stelle durch die Schulbehörde
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es ist ein Widerspruch möglich.
Verfahrensablauf
Die Schulbehörde hört die Eltern an und entscheidet über den Schulbezirkswechsel.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.12.2020
Stichwörter
Schulbehörde, Schulwechsel, pädagogisch