Schulbezirkswechsel anordnen
Aus wichtigem pädagogischem oder organisatorischem Grund kann die zuständige Behörde einen Schulwechsel anordnen.
Beschreibung
Schülerinnen und Schüler der Grundschulen besuchen die Schule, in deren Schulbezirk sie wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Aus wichtigem pädagogischem oder organisatorischem Grund kann die Schulbehörde den Besuch einer anderen Grundschule anordnen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Schulbehörde.
Ansprechpartner
Grundschule Mainz-Gonsenheim Maler-Becker-Schule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Martinusschule Oberstadt Mainz Private Grundschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06131 9530011
Fax: 06131 95300-20
Telefon Festnetz: 06131 95300-0
E-Mail: martinusschule@mso.bildung-rp.de
Internet
Private Grundschule Martinus-Schulen Mainz-Weisenau
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06131 831065
Telefon Festnetz: 06131 839207
Internet
Private Grund- u. Realschule plus Martinus-Schule Weißliliengasse
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06131 280809
Telefon Festnetz: 06131 229153
E-Mail: sekretariat@martinus-schule-weissliliengasse.bildung-rp.de
Internet
Voraussetzungen
- wichtiger pädagogischer oder organisatorischer Grund
- Anhörung der für die Schülerbeförderung zuständigen Stelle durch die Schulbehörde
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es ist ein Widerspruch möglich.
Verfahrensablauf
Die Schulbehörde hört die Eltern an und entscheidet über den Schulbezirkswechsel.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.12.2020
Stichwörter
Schulbehörde, Schulwechsel, pädagogisch