Schulbezirkswechsel anordnen
Aus wichtigem pädagogischem oder organisatorischem Grund kann die zuständige Behörde einen Schulwechsel anordnen.
Beschreibung
Schülerinnen und Schüler der Grundschulen besuchen die Schule, in deren Schulbezirk sie wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Aus wichtigem pädagogischem oder organisatorischem Grund kann die Schulbehörde den Besuch einer anderen Grundschule anordnen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Schulbehörde.
Ansprechpartner
Grundschule Horstring Landau
Aktuelles
GS Landau Horstring
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06341 50514
Telefon Festnetz: 0177/5046256
Fax: 06341 559323
E-Mail: horstringschule@landau.de
Grundschule Wollmesheimer-Höhe Landau
Aktuelles
GS Landau Wollmesheimer-Höhe
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06341 13 4470
Telefon Festnetz: 06341 134472
Fax: 06341 134479
E-Mail: GS-Wollmesheim@Landau.de
Voraussetzungen
- wichtiger pädagogischer oder organisatorischer Grund
- Anhörung der für die Schülerbeförderung zuständigen Stelle durch die Schulbehörde
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es ist ein Widerspruch möglich.
Verfahrensablauf
Die Schulbehörde hört die Eltern an und entscheidet über den Schulbezirkswechsel.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 11.12.2020
Stichwörter
Schulbehörde, Schulwechsel, pädagogisch