Schulbezirkswechsel anordnen
Aus wichtigem pädagogischem oder organisatorischem Grund kann die zuständige Behörde einen Schulwechsel anordnen.
Beschreibung
Schülerinnen und Schüler der Grundschulen besuchen die Schule, in deren Schulbezirk sie wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Aus wichtigem pädagogischem oder organisatorischem Grund kann die Schulbehörde den Besuch einer anderen Grundschule anordnen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Schulbehörde.
Ansprechpartner
Grundschule Kottenschule Kaiserslautern
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0631 78147
Telefon Festnetz: 0631 37100473
Fax: 0631 37100474
E-Mail: kottenschule@kaiserslautern.de
Paul-Gerhardt-Schule Kaiserslautern staatlich anerkannte christliche Privatschule in Trägerschaft des Christlichen Schulvereins Kaiserslautern e.V. Grund- und Realschule plus
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06301 7997760
Telefon Festnetz: 06301 7997759
Telefon Festnetz: 06301 7982237
E-Mail: info@pgs-kl.de
Internet
Grundschule Paul-Münch-Schule Kaiserslautern
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0631 4145057
Fax: 0631 4145059
Telefon Festnetz: 0631 4145057
E-Mail: paul-muench-gs@web.de
Grundschule Luitpold-Schule Kaiserslautern
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Grundschule Dansenberg Kaiserslautern
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0631 52593
Fax: 0631 3507479
Telefon Festnetz: 0631 3507478
E-Mail: GSDansenberg@web.de
Internet
Voraussetzungen
- wichtiger pädagogischer oder organisatorischer Grund
- Anhörung der für die Schülerbeförderung zuständigen Stelle durch die Schulbehörde
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es ist ein Widerspruch möglich.
Verfahrensablauf
Die Schulbehörde hört die Eltern an und entscheidet über den Schulbezirkswechsel.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.12.2020
Stichwörter
Schulbehörde, Schulwechsel, pädagogisch