Schulbezirkswechsel anordnen
Aus wichtigem pädagogischem oder organisatorischem Grund kann die zuständige Behörde einen Schulwechsel anordnen.
Beschreibung
Schülerinnen und Schüler der Grundschulen besuchen die Schule, in deren Schulbezirk sie wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Aus wichtigem pädagogischem oder organisatorischem Grund kann die Schulbehörde den Besuch einer anderen Grundschule anordnen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Schulbehörde.
Ansprechpartner
Grundschule Neidenbach
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0160 93135985
E-Mail: gs.neidenbach@t-online.de
Internet
Grundschule St. Nikolaus Spangdahlem
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06565-4600
E-Mail: verwaltung@gs-spangdahlem.de
Wilhelm-Busch-Grundschule Bickendorf-Seffern
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06569 7007 Standort Seff
Fax: 06569 963138
Telefon Festnetz: 06569 963136
E-Mail: gsbickendorf-seffern@t-online.de
Voraussetzungen
- wichtiger pädagogischer oder organisatorischer Grund
- Anhörung der für die Schülerbeförderung zuständigen Stelle durch die Schulbehörde
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es ist ein Widerspruch möglich.
Verfahrensablauf
Die Schulbehörde hört die Eltern an und entscheidet über den Schulbezirkswechsel.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.12.2020
Stichwörter
Schulbehörde, Schulwechsel, pädagogisch