Schulbezirkswechsel anordnen
Aus wichtigem pädagogischem oder organisatorischem Grund kann die zuständige Behörde einen Schulwechsel anordnen.
Beschreibung
Schülerinnen und Schüler der Grundschulen besuchen die Schule, in deren Schulbezirk sie wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Aus wichtigem pädagogischem oder organisatorischem Grund kann die Schulbehörde den Besuch einer anderen Grundschule anordnen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Schulbehörde.
Ansprechpartner
Grundschule Bernkastel-Wehlen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06531 8851
E-Mail: schule@gswehlen.bildung-rp.de
Internet
Grundschule Kinderbeuern
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06532 2065
E-Mail: GS-Alftal@t-online.de
Internet
Grundschule Landscheid
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06575 4453
Fax: 6575959153
Telefon Festnetz: 0151 20120839
E-Mail: sl@gslandscheid.de
Grundschule Manderscheid
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06572/921620
Telefon Festnetz: 06572 921650
Telefon Festnetz: 06572 921652
E-Mail: Grundschule.Manderscheid@web.de
Grundschule Morbach-Morscheid Blandine-Merten-Grundschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06533 9580841
E-Mail: gsblandinemerten@gmx.de
Grundschule Osann-Monzel
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06535 7329
E-Mail: schulleitung@gsosann-monzel.de
Voraussetzungen
- wichtiger pädagogischer oder organisatorischer Grund
- Anhörung der für die Schülerbeförderung zuständigen Stelle durch die Schulbehörde
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es ist ein Widerspruch möglich.
Verfahrensablauf
Die Schulbehörde hört die Eltern an und entscheidet über den Schulbezirkswechsel.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.12.2020
Stichwörter
Schulbehörde, Schulwechsel, pädagogisch