Schulbezirkswechsel Anordnung

    Schulbezirkswechsel anordnen

    Aus wichtigem pädagogischem oder organisatorischem Grund kann die zuständige Behörde einen Schulwechsel anordnen.

    Beschreibung

    Schülerinnen und Schüler der Grundschulen besuchen die Schule, in deren Schulbezirk sie wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Aus wichtigem pädagogischem oder organisatorischem Grund kann die Schulbehörde den Besuch einer anderen Grundschule anordnen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Schulbehörde.

    Ansprechpartner

    Für früher: Reg.-Bez. Trier (Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    • wichtiger pädagogischer oder organisatorischer Grund
    • Anhörung der für die Schülerbeförderung zuständigen Stelle durch die Schulbehörde

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es ist ein Widerspruch möglich.

    Verfahrensablauf

    Die Schulbehörde hört die Eltern an und entscheidet über den Schulbezirkswechsel.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BM am 11.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Schulbehörde, Schulwechsel, pädagogisch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)