Schulbezirkswechsel anordnen
Aus wichtigem pädagogischem oder organisatorischem Grund kann die zuständige Behörde einen Schulwechsel anordnen.
Beschreibung
Schülerinnen und Schüler der Grundschulen besuchen die Schule, in deren Schulbezirk sie wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Aus wichtigem pädagogischem oder organisatorischem Grund kann die Schulbehörde den Besuch einer anderen Grundschule anordnen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Schulbehörde.
Ansprechpartner
Grundschule Freiherr-vom-Stein Bad Ems
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GS Bad Ems Freiherr-vom-Stein
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Grundschule Friedrichssegen Lahnstein
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GS Lahnstein Friedrichssegen
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Grundschule Limesschule Arzbach
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GS Arzbach
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 02603 8268
Telefon Festnetz: 02603 506377
Fax: 02603 506377
E-Mail: limesschule@t-online.de
Grundschule Hahnstätten
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GS Hahnstätten
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 06430 928296
Telefon Festnetz: 06430 928298
Fax: 06430 9250255
E-Mail: info@grundschule-hahnstaetten.de
Loreleyschule Grund- und Realschule plus St. Goarshausen
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GRS+ St. Goarshausen
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Hausanschrift
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Voraussetzungen
- wichtiger pädagogischer oder organisatorischer Grund
- Anhörung der für die Schülerbeförderung zuständigen Stelle durch die Schulbehörde
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es ist ein Widerspruch möglich.
Verfahrensablauf
Die Schulbehörde hört die Eltern an und entscheidet über den Schulbezirkswechsel.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 11.12.2020
Stichwörter
Schulbehörde, Schulwechsel, pädagogisch