Schulbezirkswechsel anordnen
Aus wichtigem pädagogischem oder organisatorischem Grund kann die zuständige Behörde einen Schulwechsel anordnen.
Beschreibung
Schülerinnen und Schüler der Grundschulen besuchen die Schule, in deren Schulbezirk sie wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Aus wichtigem pädagogischem oder organisatorischem Grund kann die Schulbehörde den Besuch einer anderen Grundschule anordnen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Schulbehörde.
Ansprechpartner
Grundschule an der Wied Neuwied-Niederbieber
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Grundschule Margaretenschule Neuwied
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Maria-Goretti-Schule Grundschule Neuwied-Heimbach-Weis
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
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Grundschule in der Au Neustadt/Wied
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Freie Christliche Schule Neuwied -staatlich anerkannte Grundschule des Vereins Freie Christliche Schule Neuwied e.V.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Grundschule Waldbreitbach
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 02638 9478471
Telefon Festnetz: 02638 9478418
Telefon Festnetz: 02638 4250
E-Mail: info@gs-waldbreitbach.de
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Voraussetzungen
- wichtiger pädagogischer oder organisatorischer Grund
- Anhörung der für die Schülerbeförderung zuständigen Stelle durch die Schulbehörde
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es ist ein Widerspruch möglich.
Verfahrensablauf
Die Schulbehörde hört die Eltern an und entscheidet über den Schulbezirkswechsel.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.12.2020
Stichwörter
Schulbehörde, Schulwechsel, pädagogisch