Schulbezirkswechsel anordnen
Aus wichtigem pädagogischem oder organisatorischem Grund kann die zuständige Behörde einen Schulwechsel anordnen.
Beschreibung
Schülerinnen und Schüler der Grundschulen besuchen die Schule, in deren Schulbezirk sie wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Aus wichtigem pädagogischem oder organisatorischem Grund kann die Schulbehörde den Besuch einer anderen Grundschule anordnen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Schulbehörde.
Ansprechpartner
Grundschule St. Sebastianus Ellenz-Poltersdorf
Aktuelles
GS Ellenz-Poltersdorf
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02673 1670
Telefon Festnetz: 26731670
Fax: 02673 1670
E-Mail: gs.ellenz-poltersdorf@gsvgcoc.de
Grundschule Blankenrath
Aktuelles
GS Blankenrath
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06545 91217100
Grund- und Realschule plus Konrad Adenauer Treis-Karden
Aktuelles
GRS+ Treis-Karden
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Voraussetzungen
- wichtiger pädagogischer oder organisatorischer Grund
- Anhörung der für die Schülerbeförderung zuständigen Stelle durch die Schulbehörde
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es ist ein Widerspruch möglich.
Verfahrensablauf
Die Schulbehörde hört die Eltern an und entscheidet über den Schulbezirkswechsel.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 11.12.2020
Stichwörter
Schulbehörde, Schulwechsel, pädagogisch