Schulbezirkswechsel anordnen
Aus wichtigem pädagogischem oder organisatorischem Grund kann die zuständige Behörde einen Schulwechsel anordnen.
Beschreibung
Schülerinnen und Schüler der Grundschulen besuchen die Schule, in deren Schulbezirk sie wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Aus wichtigem pädagogischem oder organisatorischem Grund kann die Schulbehörde den Besuch einer anderen Grundschule anordnen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Schulbehörde.
Ansprechpartner
Grundschule Asterstein Koblenz
Aktuelles
GS Koblenz-Asterstein
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Grundschule Freiherr-vom-Stein Koblenz
Aktuelles
GS Koblenz Freiherr-vom-Stein
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0261 42168
Fax: 0261 4010165
Grundschule Horchheim Joseph-Mendelssohn-Schule
Aktuelles
GS Koblenz-Horchheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Grundschule Neukarthause Koblenz
Aktuelles
GS Koblenz-Neukarthause
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Grundschule Pfaffendorfer Höhe Balthasar-Neumann-Schule
Aktuelles
GS Koblenz-Pfaffendorfer Höhe
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Grundschule Immendorf St. Christophorus-Schule
Aktuelles
GS Koblenz-Immendorf
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Voraussetzungen
- wichtiger pädagogischer oder organisatorischer Grund
- Anhörung der für die Schülerbeförderung zuständigen Stelle durch die Schulbehörde
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es ist ein Widerspruch möglich.
Verfahrensablauf
Die Schulbehörde hört die Eltern an und entscheidet über den Schulbezirkswechsel.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 11.12.2020
Stichwörter
Schulbehörde, Schulwechsel, pädagogisch