Schulbezirkswechsel beantragen
Aus einem wichtigen Grund können Schülerinnen und Schüler der Grundschulenauch in einem anderen Schulbezirk besuchen und somit wechseln.
Beschreibung
Schülerinnen und Schüler der Grundschulen besuchen die Schule, in deren Schulbezirk sie wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Aus wichtigem Grund können sie auch eine andere Grundschule besuchen.
Zuständigkeit
Antragstellerinnen bzw. Antragsteller müssen sich an die Schulleitung der für ihren Wohnbezirk zuständigen Grundschule oder an die Schulleitung der gewünschten Grundschule wenden.
Ansprechpartner
Grundschule Lauterecken
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06382 403495
Telefon Festnetz: 06382 4030304
Telefon Festnetz: 06382 8309
E-Mail: GS.Lauterecken@t-online.de
Grundschule Potzbergschule Neunkirchen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Grundschule Schönenberg-Kübelberg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Grundschule St. Julian
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06387 4120600
Telefon Festnetz: 06387 993578
Telefon Festnetz: 06387 334
E-Mail: gs-st-julian@t-online.de
Internet
Grundschule Am Königsberg Wolfstein
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06304 41692815
Fax: 06304 416928133
Telefon Festnetz: 06304 4169280
E-Mail: grundschulewolfstein@t-online.de
Internet
Grundschule Glan-Münchweiler Glantalschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06383 925960
Fax: 06383 9259619
Telefon Festnetz: 06383 9259612
E-Mail: sekretariat@glantalschule.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- ggf. Nachweise für die vorgetragenen wichtigen Gründe
Voraussetzungen
- wichtiger persönlicher oder pädagogischer Grund
- Einvernehmen beider Schulleitungen
- Anhörung der für die Schülerbeförderung zuständigen Stelle durch die Schulleitung
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es ist der Widerspruch möglich.
Verfahrensablauf
Der Schulbezirkswechsel muss bei der örtlich zuständigen Grundschule oder bei der gewünschten Grundschule unter Benennung der wichtigen Gründe beantragt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiters der jeweils anderen Grundschule.
Fristen
Vor der Einschulung sollte der Antrag innerhalb der regulären Anmeldefristen gestellt werden (dritte oder vierte vollständige Schulwoche nach den Sommerferien des Vorjahres). Tritt der wichtige Grund erst später ein, kann der Antrag jederzeit gestellt werden.
Kosten
Es werden keine Gebühren fällig-
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.12.2020
Stichwörter
Wechsel, andere Schule, Schule