Schulbezirkswechsel beantragen
Aus einem wichtigen Grund können Schülerinnen und Schüler der Grundschulenauch in einem anderen Schulbezirk besuchen und somit wechseln.
Beschreibung
Schülerinnen und Schüler der Grundschulen besuchen die Schule, in deren Schulbezirk sie wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Aus wichtigem Grund können sie auch eine andere Grundschule besuchen.
Zuständigkeit
Antragstellerinnen bzw. Antragsteller müssen sich an die Schulleitung der für ihren Wohnbezirk zuständigen Grundschule oder an die Schulleitung der gewünschten Grundschule wenden.
Ansprechpartner
Grundschule Von-Dalberg-Schule Dittelsheim-Heßloch
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0176/70813726
Telefon Festnetz: 06244 4510
Fax: 06244 907758
E-Mail: dieter.gutzler@web.de
Internet
Grundschule Monsheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06243 7533
E-Mail: sekretariat@gs-monsheim.de
Internet
Grundschule am Sonnenberg Alsheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06249 8056999
Fax: 06249 8056992
Telefon Festnetz: 06249 8056990
E-Mail: mail@grundschule-alsheim.de
Internet
Grundschule Saulheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06732 93846-20
Telefon Festnetz: 06732 93846-14
Telefon Festnetz: 06732 93846-0
E-Mail: info@gs-saulheim.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- ggf. Nachweise für die vorgetragenen wichtigen Gründe
Voraussetzungen
- wichtiger persönlicher oder pädagogischer Grund
- Einvernehmen beider Schulleitungen
- Anhörung der für die Schülerbeförderung zuständigen Stelle durch die Schulleitung
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es ist der Widerspruch möglich.
Verfahrensablauf
Der Schulbezirkswechsel muss bei der örtlich zuständigen Grundschule oder bei der gewünschten Grundschule unter Benennung der wichtigen Gründe beantragt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiters der jeweils anderen Grundschule.
Fristen
Vor der Einschulung sollte der Antrag innerhalb der regulären Anmeldefristen gestellt werden (dritte oder vierte vollständige Schulwoche nach den Sommerferien des Vorjahres). Tritt der wichtige Grund erst später ein, kann der Antrag jederzeit gestellt werden.
Kosten
Es werden keine Gebühren fällig-
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.12.2020
Stichwörter
Wechsel, andere Schule, Schule