Schulbezirkswechsel beantragen
Aus einem wichtigen Grund können Schülerinnen und Schüler der Grundschulenauch in einem anderen Schulbezirk besuchen und somit wechseln.
Beschreibung
Schülerinnen und Schüler der Grundschulen besuchen die Schule, in deren Schulbezirk sie wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Aus wichtigem Grund können sie auch eine andere Grundschule besuchen.
Zuständigkeit
Antragstellerinnen bzw. Antragsteller müssen sich an die Schulleitung der für ihren Wohnbezirk zuständigen Grundschule oder an die Schulleitung der gewünschten Grundschule wenden.
Ansprechpartner
Grundschule Monsheim
Aktuelles
GS Monsheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06243 7533
E-Mail: sekretariat@gs-monsheim.de
Grundschule Alzey Albert-Schweitzer-Schule
Aktuelles
GS Alzey Albert-Schweitzer
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Grundschule am Sonnenberg Alsheim
Aktuelles
GS Alsheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06249 8056990
Telefon Festnetz: 06249 8056999
Fax: 06249 8056992
E-Mail: mail@grundschule-alsheim.de
Grund- und Realschule plus Westhofen Otto-Hahn-Schule
Aktuelles
GRS+ Westhofen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Grundschule Von-Dalberg-Schule Dittelsheim-Heßloch
Aktuelles
GS Dittelsheim-Heßloch
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06244 4510
Telefon Festnetz: 0176/70813726
Fax: 06244 907758
E-Mail: dieter.gutzler@web.de
Grundschule Saulheim
Aktuelles
GS Saulheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06732 93846-0
Telefon Festnetz: 06732 93846-14
Fax: 06732 93846-20
E-Mail: info@gs-saulheim.de
erforderliche Unterlagen
- ggf. Nachweise für die vorgetragenen wichtigen Gründe
Voraussetzungen
- wichtiger persönlicher oder pädagogischer Grund
- Einvernehmen beider Schulleitungen
- Anhörung der für die Schülerbeförderung zuständigen Stelle durch die Schulleitung
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es ist der Widerspruch möglich.
Verfahrensablauf
Der Schulbezirkswechsel muss bei der örtlich zuständigen Grundschule oder bei der gewünschten Grundschule unter Benennung der wichtigen Gründe beantragt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiters der jeweils anderen Grundschule.
Fristen
Vor der Einschulung sollte der Antrag innerhalb der regulären Anmeldefristen gestellt werden (dritte oder vierte vollständige Schulwoche nach den Sommerferien des Vorjahres). Tritt der wichtige Grund erst später ein, kann der Antrag jederzeit gestellt werden.
Kosten
Es werden keine Gebühren fällig-
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 11.12.2020
Stichwörter
Wechsel, Schule, andere Schule