Schulbezirkswechsel beantragen
Aus einem wichtigen Grund können Schülerinnen und Schüler der Grundschulenauch in einem anderen Schulbezirk besuchen und somit wechseln.
Beschreibung
Schülerinnen und Schüler der Grundschulen besuchen die Schule, in deren Schulbezirk sie wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Aus wichtigem Grund können sie auch eine andere Grundschule besuchen.
Zuständigkeit
Antragstellerinnen bzw. Antragsteller müssen sich an die Schulleitung der für ihren Wohnbezirk zuständigen Grundschule oder an die Schulleitung der gewünschten Grundschule wenden.
Ansprechpartner
Grundschule Pirmasens-Gersbach/Windsberg/Winzeln
Aktuelles
GS Pirmasens-Windsberg/Winzeln
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06331 98284
Telefon Festnetz: 06331 99691
Fax: 06331 141845
E-Mail: gs.gww@pirmasens.de
Grundschule Pirmasens Horebschule
Aktuelles
GS Pirmasens Horeb
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06331 24030
Telefon Festnetz: 06331 240326
Fax: 06331 240315
E-Mail: gs.horeb@pirmasens.de
Grundschule Robert-Schuman-Schule Pirmasens
Aktuelles
GS Pirmasens Robert-Schuman
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Grundschule Pirmasens Wittelsbach-Schule
Aktuelles
GS Pirmasens-Wittelsbach
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Grundschule Pirmasens Ruhbank/Erlenbrunn
Aktuelles
GS Pirmasens-Ruhbank/Erlenbrunn
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Private Grund- und Hauptschule des Nardinihauses Pirmasens
Aktuelles
GHS Pirmasens
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- ggf. Nachweise für die vorgetragenen wichtigen Gründe
Voraussetzungen
- wichtiger persönlicher oder pädagogischer Grund
- Einvernehmen beider Schulleitungen
- Anhörung der für die Schülerbeförderung zuständigen Stelle durch die Schulleitung
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es ist der Widerspruch möglich.
Verfahrensablauf
Der Schulbezirkswechsel muss bei der örtlich zuständigen Grundschule oder bei der gewünschten Grundschule unter Benennung der wichtigen Gründe beantragt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiters der jeweils anderen Grundschule.
Fristen
Vor der Einschulung sollte der Antrag innerhalb der regulären Anmeldefristen gestellt werden (dritte oder vierte vollständige Schulwoche nach den Sommerferien des Vorjahres). Tritt der wichtige Grund erst später ein, kann der Antrag jederzeit gestellt werden.
Kosten
Es werden keine Gebühren fällig-
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 11.12.2020
Stichwörter
Wechsel, Schule, andere Schule