Schulbezirkswechsel beantragen
Aus einem wichtigen Grund können Schülerinnen und Schüler der Grundschulenauch in einem anderen Schulbezirk besuchen und somit wechseln.
Beschreibung
Schülerinnen und Schüler der Grundschulen besuchen die Schule, in deren Schulbezirk sie wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Aus wichtigem Grund können sie auch eine andere Grundschule besuchen.
Zuständigkeit
Antragstellerinnen bzw. Antragsteller müssen sich an die Schulleitung der für ihren Wohnbezirk zuständigen Grundschule oder an die Schulleitung der gewünschten Grundschule wenden.
Ansprechpartner
Grundschule Ludwighafen Brüder-Grimm-Schule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 504420910
Fax: 0621 504420998
Telefon Festnetz: 0621 504420911
E-Mail: info@gs-brueder-grimm.de
Grundschule Oppau Goethe-Mozart-Schule Ludwigshafen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0621 504421798
Telefon Festnetz: 0621 504421711
Telefon Festnetz: 0621 504421710
E-Mail: info@GS-Goethe-Mozart.de
Grundschule Ludwigshafen Oggersheim Schillerschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 504424111
Fax: 0621 504424198
Telefon Festnetz: 0621 504424110
E-Mail: info@gs-schiller.de
Grundschule Ludwigshafen Hochfeld
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 504422111
Fax: 0621 504422198
Telefon Festnetz: 0621 504422110
E-Mail: info@gshochfeld-lu.de
Grundschule Ludwigshafen Niederfeldschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 504423310
E-Mail: info@gs-niederfeld.de
Internet
Grundschule Ludwigshafen Mundenheim Schillerschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0621 504-423998
Telefon Festnetz: 0621 504-423910
Albert-Einstein-Grund- und Realschule plus Ludwigshafen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 504-424310
Telefon Festnetz: 0621 504-423720
Fax: 0621 504-423797
E-Mail: info@aes-lu.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- ggf. Nachweise für die vorgetragenen wichtigen Gründe
Voraussetzungen
- wichtiger persönlicher oder pädagogischer Grund
- Einvernehmen beider Schulleitungen
- Anhörung der für die Schülerbeförderung zuständigen Stelle durch die Schulleitung
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es ist der Widerspruch möglich.
Verfahrensablauf
Der Schulbezirkswechsel muss bei der örtlich zuständigen Grundschule oder bei der gewünschten Grundschule unter Benennung der wichtigen Gründe beantragt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiters der jeweils anderen Grundschule.
Fristen
Vor der Einschulung sollte der Antrag innerhalb der regulären Anmeldefristen gestellt werden (dritte oder vierte vollständige Schulwoche nach den Sommerferien des Vorjahres). Tritt der wichtige Grund erst später ein, kann der Antrag jederzeit gestellt werden.
Kosten
Es werden keine Gebühren fällig-
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.12.2020
Stichwörter
andere Schule, Schule, Wechsel