Schulbezirkswechsel beantragen
Aus einem wichtigen Grund können Schülerinnen und Schüler der Grundschulenauch in einem anderen Schulbezirk besuchen und somit wechseln.
Beschreibung
Schülerinnen und Schüler der Grundschulen besuchen die Schule, in deren Schulbezirk sie wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Aus wichtigem Grund können sie auch eine andere Grundschule besuchen.
Zuständigkeit
Antragstellerinnen bzw. Antragsteller müssen sich an die Schulleitung der für ihren Wohnbezirk zuständigen Grundschule oder an die Schulleitung der gewünschten Grundschule wenden.
Ansprechpartner
Grundschule Freudenburg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06582 330
E-Mail: info@grundschule-freudenburg.de
Internet
Grundschule Igel
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06501 12985
E-Mail: gs-igel@online.de
Internet
Grundschule Irsch/Saar
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06581 2944
E-Mail: grundschule.irsch@aol.de
Grundschule Langsur
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 65016060659
Fax: 0651/2703000163
Telefon Festnetz: 06501 14405
E-Mail: gs-langsur@online.de
Internet
Grundschule Reinsfeld
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Grundschule Mertesdorf-Kasel
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0651 57295
Fax: 0651 9950375
Telefon Festnetz: 0651 57278
E-Mail: grundschule@mertesdorf.de
Internet
Private Grund- und Hauptschule Propstey St. Josef
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06582 914000
Telefon Festnetz: 06582 914043
Fax: 06582 914040
E-Mail: info@propstey-taben.de
erforderliche Unterlagen
- ggf. Nachweise für die vorgetragenen wichtigen Gründe
Voraussetzungen
- wichtiger persönlicher oder pädagogischer Grund
- Einvernehmen beider Schulleitungen
- Anhörung der für die Schülerbeförderung zuständigen Stelle durch die Schulleitung
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es ist der Widerspruch möglich.
Verfahrensablauf
Der Schulbezirkswechsel muss bei der örtlich zuständigen Grundschule oder bei der gewünschten Grundschule unter Benennung der wichtigen Gründe beantragt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiters der jeweils anderen Grundschule.
Fristen
Vor der Einschulung sollte der Antrag innerhalb der regulären Anmeldefristen gestellt werden (dritte oder vierte vollständige Schulwoche nach den Sommerferien des Vorjahres). Tritt der wichtige Grund erst später ein, kann der Antrag jederzeit gestellt werden.
Kosten
Es werden keine Gebühren fällig-
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.12.2020
Stichwörter
andere Schule, Schule, Wechsel