Schulbezirkswechsel beantragen
Aus einem wichtigen Grund können Schülerinnen und Schüler der Grundschulenauch in einem anderen Schulbezirk besuchen und somit wechseln.
Beschreibung
Schülerinnen und Schüler der Grundschulen besuchen die Schule, in deren Schulbezirk sie wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Aus wichtigem Grund können sie auch eine andere Grundschule besuchen.
Zuständigkeit
Antragstellerinnen bzw. Antragsteller müssen sich an die Schulleitung der für ihren Wohnbezirk zuständigen Grundschule oder an die Schulleitung der gewünschten Grundschule wenden.
Ansprechpartner
Grundschule Neidenbach
Aktuelles
GS Neidenbach
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0160 93135985
E-Mail: gs.neidenbach@t-online.de
Grundschule St. Nikolaus Spangdahlem
Aktuelles
GS Spangdahlem
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06565-4600
E-Mail: verwaltung@gs-spangdahlem.de
Bischöfl. Grundschule St. Matthias Bitburg
Aktuelles
GS Bitburg St. Matthias
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Wilhelm-Busch-Grundschule Bickendorf-Seffern
Aktuelles
GS Bickendorf
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06569 963136
Telefon Festnetz: 06569 7007 Standort Seff
Fax: 06569 963138
E-Mail: gsbickendorf-seffern@t-online.de
erforderliche Unterlagen
- ggf. Nachweise für die vorgetragenen wichtigen Gründe
Voraussetzungen
- wichtiger persönlicher oder pädagogischer Grund
- Einvernehmen beider Schulleitungen
- Anhörung der für die Schülerbeförderung zuständigen Stelle durch die Schulleitung
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es ist der Widerspruch möglich.
Verfahrensablauf
Der Schulbezirkswechsel muss bei der örtlich zuständigen Grundschule oder bei der gewünschten Grundschule unter Benennung der wichtigen Gründe beantragt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiters der jeweils anderen Grundschule.
Fristen
Vor der Einschulung sollte der Antrag innerhalb der regulären Anmeldefristen gestellt werden (dritte oder vierte vollständige Schulwoche nach den Sommerferien des Vorjahres). Tritt der wichtige Grund erst später ein, kann der Antrag jederzeit gestellt werden.
Kosten
Es werden keine Gebühren fällig-
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 11.12.2020
Stichwörter
Wechsel, Schule, andere Schule