Schulbezirkswechsel beantragen
Aus einem wichtigen Grund können Schülerinnen und Schüler der Grundschulenauch in einem anderen Schulbezirk besuchen und somit wechseln.
Beschreibung
Schülerinnen und Schüler der Grundschulen besuchen die Schule, in deren Schulbezirk sie wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Aus wichtigem Grund können sie auch eine andere Grundschule besuchen.
Zuständigkeit
Antragstellerinnen bzw. Antragsteller müssen sich an die Schulleitung der für ihren Wohnbezirk zuständigen Grundschule oder an die Schulleitung der gewünschten Grundschule wenden.
Ansprechpartner
Grundschule Atzelgift-Streithausen
Aktuelles
GS Atzelgift-Streithausen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Grundschule Borod
Aktuelles
GS Borod
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02688 287
Telefon Festnetz: 02688 988671
Fax: 02688 988670
E-Mail: info@grundschule-borod.de
Schellenberg-Schule Grundschule Hellenhahn-Schellenberg
Aktuelles
GS Hellenhahn-Schellenberg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Grundschule Astrid-Lindgren-Schule Herschbach/Oww.
Aktuelles
GS Herschbach/Oww.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Grundschule Nistertal
Aktuelles
GS Nistertal
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02661 40491
E-Mail: gs-nistertal@t-online.de
Ahrbach-Grundschule Niederahr
Aktuelles
GS Niederahr
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02602 69611
E-Mail: ahrbach@gmx.de
Waldschule -Grundschule- Montabaur-Horressen
Aktuelles
GS Montabaur Waldschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Grundschule Nister-Möhrendorf Hoher Westerwald
Aktuelles
GS Nister-Möhrendorf
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Grundschule Selters Oberwaldschule
Aktuelles
GS Selters
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- ggf. Nachweise für die vorgetragenen wichtigen Gründe
Voraussetzungen
- wichtiger persönlicher oder pädagogischer Grund
- Einvernehmen beider Schulleitungen
- Anhörung der für die Schülerbeförderung zuständigen Stelle durch die Schulleitung
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es ist der Widerspruch möglich.
Verfahrensablauf
Der Schulbezirkswechsel muss bei der örtlich zuständigen Grundschule oder bei der gewünschten Grundschule unter Benennung der wichtigen Gründe beantragt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiters der jeweils anderen Grundschule.
Fristen
Vor der Einschulung sollte der Antrag innerhalb der regulären Anmeldefristen gestellt werden (dritte oder vierte vollständige Schulwoche nach den Sommerferien des Vorjahres). Tritt der wichtige Grund erst später ein, kann der Antrag jederzeit gestellt werden.
Kosten
Es werden keine Gebühren fällig-
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 11.12.2020
Stichwörter
Wechsel, Schule, andere Schule