Schulbezirkswechsel beantragen
Aus einem wichtigen Grund können Schülerinnen und Schüler der Grundschulenauch in einem anderen Schulbezirk besuchen und somit wechseln.
Beschreibung
Schülerinnen und Schüler der Grundschulen besuchen die Schule, in deren Schulbezirk sie wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Aus wichtigem Grund können sie auch eine andere Grundschule besuchen.
Zuständigkeit
Antragstellerinnen bzw. Antragsteller müssen sich an die Schulleitung der für ihren Wohnbezirk zuständigen Grundschule oder an die Schulleitung der gewünschten Grundschule wenden.
Ansprechpartner
Grundschule Idar-Oberstein Algenrodt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06781 64755
Fax: 06781 64759
Telefon Festnetz: 06781 64750
E-Mail: gs-algenrodt@idar-oberstein.de
Internet
Grundschule Westrich Baumholder
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06783 981130
Fax: 06783 981131
Grundschule Idar-Oberstein Oberstein
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06781 64781
Fax: 06781 64789
Telefon Festnetz: 06781 64780
E-Mail: gs-oberstein@idar-oberstein.de
Grundschule Idar-Oberstein Idarbachtal
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06781 64740
Telefon Festnetz: 06781 64741
Fax: 06781 64749
E-Mail: gs-idarbachtal@idar-oberstein.de
Internet
Grundschule Idar-Oberstein Auf der Bein
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06781/64771
Fax: 06781/64776
Telefon Festnetz: 06781/64770
E-Mail: gs-aufderbein@idar-oberstein.de
Grundschule Fischbach
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06784/2544
E-Mail: info@grundschule-fischbach.de
Internet
Grundschule Reidenbachtal Oberreidenbach
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06788 7131
E-Mail: info@gs-reidenbachtal.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- ggf. Nachweise für die vorgetragenen wichtigen Gründe
Voraussetzungen
- wichtiger persönlicher oder pädagogischer Grund
- Einvernehmen beider Schulleitungen
- Anhörung der für die Schülerbeförderung zuständigen Stelle durch die Schulleitung
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es ist der Widerspruch möglich.
Verfahrensablauf
Der Schulbezirkswechsel muss bei der örtlich zuständigen Grundschule oder bei der gewünschten Grundschule unter Benennung der wichtigen Gründe beantragt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiters der jeweils anderen Grundschule.
Fristen
Vor der Einschulung sollte der Antrag innerhalb der regulären Anmeldefristen gestellt werden (dritte oder vierte vollständige Schulwoche nach den Sommerferien des Vorjahres). Tritt der wichtige Grund erst später ein, kann der Antrag jederzeit gestellt werden.
Kosten
Es werden keine Gebühren fällig-
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.12.2020
Stichwörter
Wechsel, andere Schule, Schule