Schulbezirkswechsel beantragen
Aus einem wichtigen Grund können Schülerinnen und Schüler der Grundschulenauch in einem anderen Schulbezirk besuchen und somit wechseln.
Beschreibung
Schülerinnen und Schüler der Grundschulen besuchen die Schule, in deren Schulbezirk sie wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Aus wichtigem Grund können sie auch eine andere Grundschule besuchen.
Zuständigkeit
Antragstellerinnen bzw. Antragsteller müssen sich an die Schulleitung der für ihren Wohnbezirk zuständigen Grundschule oder an die Schulleitung der gewünschten Grundschule wenden.
Ansprechpartner
Grundschule Bürgermeister-Raiffeisen-Schule Weyerbusch
Aktuelles
GS Weyerbusch
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Astrid-Lindgren-Schule Grundschule Gebhardshain
Aktuelles
GS Gebhardshain
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02747 3550
Telefon Festnetz: 02747 2980
Fax: 02747 7469
E-Mail: info@grundschule-gebhardshain.de
Erich-Kästner-Schule Grundschule II Altenkirchen
Aktuelles
GS Altenkirchen II
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Michaelschule Grundschule Kirchen
Aktuelles
GS Kirchen Michael
Adresse
Hausanschrift
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W.E. Ketteler-Schule Grundschule Niederfischbach
Aktuelles
GS Niederfischbach
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Hausanschrift
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Martin-Luther-Schule Grundschule Mudersbach-Niederschelderhütte
Aktuelles
GS Mudersbach
Adresse
Hausanschrift
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Martin-Luther-Schule Grundschule Betzdorf
Aktuelles
GS Betzdorf Martin-Luther
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Christophorus-Schule Grundschule Betzdorf
Aktuelles
GS Betzdorf Christophorus
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Freie Evangelische Bekenntnisschule -Grundschule des Vereins Freie Ev. Bekenntnisschule Altenk. FEBA e.V.-
Aktuelles
GS Altenkirchen FEBA
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- ggf. Nachweise für die vorgetragenen wichtigen Gründe
Voraussetzungen
- wichtiger persönlicher oder pädagogischer Grund
- Einvernehmen beider Schulleitungen
- Anhörung der für die Schülerbeförderung zuständigen Stelle durch die Schulleitung
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es ist der Widerspruch möglich.
Verfahrensablauf
Der Schulbezirkswechsel muss bei der örtlich zuständigen Grundschule oder bei der gewünschten Grundschule unter Benennung der wichtigen Gründe beantragt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiters der jeweils anderen Grundschule.
Fristen
Vor der Einschulung sollte der Antrag innerhalb der regulären Anmeldefristen gestellt werden (dritte oder vierte vollständige Schulwoche nach den Sommerferien des Vorjahres). Tritt der wichtige Grund erst später ein, kann der Antrag jederzeit gestellt werden.
Kosten
Es werden keine Gebühren fällig-
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 11.12.2020
Stichwörter
Wechsel, Schule, andere Schule