Schulbezirkswechsel beantragen
Aus einem wichtigen Grund können Schülerinnen und Schüler der Grundschulenauch in einem anderen Schulbezirk besuchen und somit wechseln.
Beschreibung
Schülerinnen und Schüler der Grundschulen besuchen die Schule, in deren Schulbezirk sie wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Aus wichtigem Grund können sie auch eine andere Grundschule besuchen.
Zuständigkeit
Antragstellerinnen bzw. Antragsteller müssen sich an die Schulleitung der für ihren Wohnbezirk zuständigen Grundschule oder an die Schulleitung der gewünschten Grundschule wenden.
Ansprechpartner
Grundschule Asterstein Koblenz
Aktuelles
GS Koblenz-Asterstein
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Grundschule Freiherr-vom-Stein Koblenz
Aktuelles
GS Koblenz Freiherr-vom-Stein
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0261 42168
Fax: 0261 4010165
Grundschule Horchheim Joseph-Mendelssohn-Schule
Aktuelles
GS Koblenz-Horchheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Grundschule Neukarthause Koblenz
Aktuelles
GS Koblenz-Neukarthause
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Grundschule Pfaffendorfer Höhe Balthasar-Neumann-Schule
Aktuelles
GS Koblenz-Pfaffendorfer Höhe
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Grundschule Immendorf St. Christophorus-Schule
Aktuelles
GS Koblenz-Immendorf
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- ggf. Nachweise für die vorgetragenen wichtigen Gründe
Voraussetzungen
- wichtiger persönlicher oder pädagogischer Grund
- Einvernehmen beider Schulleitungen
- Anhörung der für die Schülerbeförderung zuständigen Stelle durch die Schulleitung
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es ist der Widerspruch möglich.
Verfahrensablauf
Der Schulbezirkswechsel muss bei der örtlich zuständigen Grundschule oder bei der gewünschten Grundschule unter Benennung der wichtigen Gründe beantragt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiters der jeweils anderen Grundschule.
Fristen
Vor der Einschulung sollte der Antrag innerhalb der regulären Anmeldefristen gestellt werden (dritte oder vierte vollständige Schulwoche nach den Sommerferien des Vorjahres). Tritt der wichtige Grund erst später ein, kann der Antrag jederzeit gestellt werden.
Kosten
Es werden keine Gebühren fällig-
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 11.12.2020
Stichwörter
Wechsel, Schule, andere Schule