Elternbeitrag festsetzen
Seit dem 01. Januar 2020 gilt in Rheinland-Pfalz: Beitragsfrei ab zwei! Somit sind alle Kinder zwischen zwei Jahren und Schuleintritt von Kita-/Krippen-Gebühren befreit.
Beschreibung
Träger von Tageseinrichtungen, die Teil des Bedarfsplans sind, erheben Elternbeiträge zur anteiligen Deckung der Personalkosten für die Förderung von Schuldkindern und Kindern, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Für das Mittagessen und die Verpflegung wird für alle Kinder ein gesonderter Betrag erhoben.
Die Elternbeiträge werden vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also dem zuständigen Jugendamt, festgesetzt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Ihr Ansprechpartner ist das zuständige Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Kindertagespflege
Beschreibung
Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte, familiäre und individuelle Betreuung von Kindern in Kleingruppen mit einer festen Bezugsperson. Der Fokus liegt dabei auf der Betreuung von Kindern zwischen 0 und 3 Jahren. Die Betreuung von Kindern durch eine Kindertagespflegeperson stellt ein gleichrangiges Angebot zur Betreuung von Kindern in einer Kindertageseinrichtung (Kita) dar. Beide Betreuungsformen haben den gesetzlichen Auftrag der Bildung, Erziehung und Förderung der Kinder.
Adresse
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Bettina Forster
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06341 940-780
Frau Sigrid Heupel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06341 940-781
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Verwaltung des Jugendamtes, Kinderbetreuung (Ref. 51)
Adresse
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Gerda Engelhard
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06341 940-782
Frau Diana Hirsch
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06341 940-782
Frau Silvia Neupert
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06341 940-755
Frau Sandra Jordan
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon Festnetz: 06341 940-776
Frau Amelie Riß
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon Festnetz: 06341 940-771
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Soziale Dienste (Ref. 52)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Bettina Forster
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06341 940-780
Frau Sigrid Heupel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06341 940-781
Internet
erforderliche Unterlagen
Dies teilt Ihnen das zuständige Jugendamt auf Anfrage mit.
Formulare
Wenden Sie sich hierfür an das zuständige Jugendamt.
Voraussetzungen
Elternbeiträge werden vom zuständigen Jugendamt festgesetzt. Vor der Festsetzung muss eine Anhörung der Verbände der freien Wohlfahrtspflege erfolgen.
- Die Elternbeiträge sind zu staffeln. Kriterien für die Staffelung können beispielsweise sein:das Einkommen der Eltern,
- die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie
- die tägliche Betreuungszeit des Kindes
Bei Familien mit geringem/keinem Einkommen kann der Elternbeitrag ermäßigt oder ganz erlassen werden. Siehe hierzu Hinweise " Elternbeitrag-Übernahme"
Das zuständige Jugendamt kann Sie hierzu beraten.
Für Mittagessen und Verpflegung in Tageseinrichtungen wird ein gesonderter Beitrag erhoben.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.
Bearbeitungsdauer
Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.
Kosten
Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.
Bemerkungen
Es besteht die Möglichkeit, dass die Kostenbeiträge ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen werden
Unterstützende Institutionen
Zuständiges Jugendamt des Kreises oder der Stadt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 09.12.2020
Stichwörter
Elternbeiträge, Kita-Gebühren