Elternbeitrag festsetzen
Seit dem 01. Januar 2020 gilt in Rheinland-Pfalz: Beitragsfrei ab zwei! Somit sind alle Kinder zwischen zwei Jahren und Schuleintritt von Kita-/Krippen-Gebühren befreit.
Beschreibung
Träger von Tageseinrichtungen, die Teil des Bedarfsplans sind, erheben Elternbeiträge zur anteiligen Deckung der Personalkosten für die Förderung von Schulkindern und Kindern, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Für das Mittagessen und die Verpflegung wird für alle Kinder ein gesonderter Betrag erhoben.
Die Elternbeiträge werden vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also dem zuständigen Jugendamt, festgesetzt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Ihr Ansprechpartner ist das zuständige Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Kindertagespflege
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.
Kontakt
Internet
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Verwaltung des Jugendamtes, Kinderbetreuung (Ref. 51)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sigrid Reinemuth
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06341 940-774
Frau Stefanie Groh
Frau Amelie Riß
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06341 940-771
Frau Anna Theileis
Internet
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Soziale Dienste (Ref. 52)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Dies teilt Ihnen das zuständige Jugendamt auf Anfrage mit.
Hinweise für Südliche Weinstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße
-vollständig ausgefüllter Antrag auf Berechnung des Elternbeitrages (Hinweis: das Aufnahmedatum muss durch die Kindertagesstätte oder dem Hort auf dem Antrag bestätigt werden)
-ggf. Gehaltsnachweis
-vollständig ausgefüllter Antrag auf Berechnung des Elternbeitrages (Hinweis: das Aufnahmedatum muss durch die Kindertagesstätte oder dem Hort auf dem Antrag bestätigt werden)
-ggf. Gehaltsnachweis
Formulare
Wenden Sie sich hierfür an das zuständige Jugendamt.
Hinweise für Südliche Weinstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße
*Antrag auf Berechnung des Elternbeitrages - Kindertagesstätten (U2-Platz)
*Antrag auf Berechnung des Elternbeitrages - Hort
*Antrag auf Berechnung des Elternbeitrages - Kindertagesstätten (U2-Platz)
*Antrag auf Berechnung des Elternbeitrages - Hort
Voraussetzungen
Elternbeiträge werden vom zuständigen Jugendamt festgesetzt. Vor der Festsetzung muss eine Anhörung der Verbände der freien Wohlfahrtspflege erfolgen.
- Die Elternbeiträge sind zu staffeln. Kriterien für die Staffelung können beispielsweise sein:das Einkommen der Eltern,
- die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie
- die tägliche Betreuungszeit des Kindes
Bei Familien mit geringem/keinem Einkommen kann der Elternbeitrag ermäßigt oder ganz erlassen werden. Siehe hierzu Hinweise „ Elternbeitrag-Übernahme“
Das zuständige Jugendamt kann Sie hierzu beraten.
Für Mittagessen und Verpflegung in Tageseinrichtungen wird ein gesonderter Beitrag erhoben.
Hinweise für Südliche Weinstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße
Elternbeiträge werden vom zuständigen Jugendamt festgesetzt. Vor der Festsetzung muss eine Anhörung der Verbände der freien Wohlfahrtspflege erfolgen.
Die Elternbeiträge sind zu staffeln. Kriterien für die Staffelung sind:
- das Einkommen der Eltern
- die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie
Bei Familien mit geringem/keinem Einkommen kann der Elternbeitrag ermäßigt oder ganz erlassen werden. Siehe hierzu Hinweise „ Elternbeitrag-Übernahme“
Das zuständige Jugendamt kann Sie hierzu beraten.
Für Mittagessen und Verpflegung in Tageseinrichtungen wird ein gesonderter Beitrag erhoben.
Rechtsgrundlage(n)
- § 26 Landesgesetzes über die Weiterentwicklung der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (KiTaG)
- § 90 Abs. 1, 3 und 4 des Achtes Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Hinweise für Südliche Weinstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße
Richtlinie für die Berechnung des Elternbeitrages für Kindertagesstätten
Richtlinie für die Berechnung des Elternbeitrages für Kindertagesstätten
Fristen
Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.
Hinweise für Südliche Weinstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße
Der Antrag muss im Monat vor der Aufnahme in der Kindertagesstätte oder dem Hort beim Kreisjugendamt eingereicht werden.
Der Antrag muss im Monat vor der Aufnahme in der Kindertagesstätte oder dem Hort beim Kreisjugendamt eingereicht werden.
Bearbeitungsdauer
Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.
Kosten
Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.
Hinweise für Südliche Weinstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße
einheitlicher Satz
Bemerkungen
Es besteht die Möglichkeit, dass die Kostenbeiträge ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen werden
Unterstützende Institutionen
Zuständiges Jugendamt des Kreises oder der Stadt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 09.12.2020
Stichwörter
Elternbeiträge, Kita-Gebühren