Elternbeitrag festsetzen
Seit dem 01. Januar 2020 gilt in Rheinland-Pfalz: Beitragsfrei ab zwei! Somit sind alle Kinder zwischen zwei Jahren und Schuleintritt von Kita-/Krippen-Gebühren befreit.
Beschreibung
Träger von Tageseinrichtungen, die Teil des Bedarfsplans sind, erheben Elternbeiträge zur anteiligen Deckung der Personalkosten für die Förderung von Schulkindern und Kindern, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Für das Mittagessen und die Verpflegung wird für alle Kinder ein gesonderter Betrag erhoben.
Die Elternbeiträge werden vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also dem zuständigen Jugendamt, festgesetzt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Ihr Ansprechpartner ist das zuständige Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 21 - Jugendhilfe (Jugendamt)
Adresse
Hausanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
17er-Straße 1
76726 Germersheim
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.; Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.
Kontakt
Kontaktperson
Frau S. Dursch (Unterhaltsvorschuss (A-F))
Hausanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 GermersheimBesucheranschrift
17er-Straße 1
76726 GermersheimE-Mail: s.dursch@kreis-germersheim.de
Telefon Festnetz: 07274 53-171
Internet
Formulare
Antrag auf Förderung der außerschulischen Jugendarbeit 2024 Kreis Germersheim
Formulare
Wenden Sie sich hierfür an das zuständige Jugendamt.
Voraussetzungen
Elternbeiträge werden vom zuständigen Jugendamt festgesetzt. Vor der Festsetzung muss eine Anhörung der Verbände der freien Wohlfahrtspflege erfolgen.
- Die Elternbeiträge sind zu staffeln. Kriterien für die Staffelung können beispielsweise sein:das Einkommen der Eltern,
- die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie
- die tägliche Betreuungszeit des Kindes
Bei Familien mit geringem/keinem Einkommen kann der Elternbeitrag ermäßigt oder ganz erlassen werden. Siehe hierzu Hinweise „ Elternbeitrag-Übernahme“
Das zuständige Jugendamt kann Sie hierzu beraten.
Für Mittagessen und Verpflegung in Tageseinrichtungen wird ein gesonderter Beitrag erhoben.
Handlungsgrundlage(n)
Bemerkungen
Es besteht die Möglichkeit, dass die Kostenbeiträge ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen werden
Unterstützende Institutionen
Zuständiges Jugendamt des Kreises oder der Stadt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 08.12.2020
Stichwörter
Elternbeiträge, Kita-Gebühren