Elternbeitrag Festsetzung

    Elternbeitrag festsetzen

    Seit dem 01. Januar 2020 gilt in Rheinland-Pfalz: Beitragsfrei ab zwei! Somit sind alle Kinder zwischen zwei Jahren und Schuleintritt von Kita-/Krippen-Gebühren befreit.

    Beschreibung

    Träger von Tageseinrichtungen, die Teil des Bedarfsplans sind, erheben Elternbeiträge zur anteiligen Deckung der Personalkosten für die Förderung von Schulkindern und Kindern, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

    Für das Mittagessen und die Verpflegung wird für alle Kinder ein gesonderter Betrag erhoben.

    Die Elternbeiträge werden vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also dem zuständigen Jugendamt, festgesetzt.

    Hinweise für Worms: Kindertagesstätten und Kindertagespflege - Elternbeiträge

    Eltern, die Ihre Kinder für eine Krippe oder einen Hort angemeldet haben, müssen dafür grundsätzlich einen Beitrag zahlen. Sie können allerdings einen Antrag auf Berechnung der zumutbaren Belastung stellen. Wir führen dann mit Hilfe einer Berechnung gemäß § 90 Absatz 3 und 4 SGB VIII eine Einkommensüberprüfung durch.

    Je nach Ergebnis, wird der Beitrag gemäß der Kostentabelle für Krippe- und Hortbeiträge festgesetzt, ermäßigt oder übernommen. Bei einer Übernahme müssen die Eltern nichts zahlen, bei einer Ermäßigung zahlen sie einen vergünstigen Beitrag wie sonst in der entsprechenden Einkommensklasse vorgesehen.

    Eltern, die Ihre Kinder für eine Krippe oder einen Hort angemeldet haben, müssen dafür grundsätzlich einen Beitrag zahlen. Sie können allerdings einen Antrag auf Berechnung der zumutbaren Belastung stellen. Wir führen dann mit Hilfe einer Berechnung gemäß § 90 Absatz 3 und 4 SGB VIII eine Einkommensüberprüfung durch.

    Je nach Ergebnis, wird der Beitrag gemäß der Kostentabelle für Krippe- und Hortbeiträge festgesetzt, ermäßigt oder übernommen. Bei einer Übernahme müssen die Eltern nichts zahlen, bei einer Ermäßigung zahlen sie einen vergünstigen Beitrag wie sonst in der entsprechenden Einkommensklasse vorgesehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Ihr Ansprechpartner ist das zuständige Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.10 Kindertagesbetreuung und Familienleistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    67547 Worms

    Rathaus

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

    Technisch geändert am 25.11.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Dies teilt Ihnen das zuständige Jugendamt auf Anfrage mit.

    Formulare

    Wenden Sie sich hierfür an das zuständige Jugendamt.

    Voraussetzungen

    Elternbeiträge werden vom zuständigen Jugendamt festgesetzt. Vor der Festsetzung muss eine Anhörung der Verbände der freien Wohlfahrtspflege erfolgen.

    • Die Elternbeiträge sind zu staffeln. Kriterien für die Staffelung können beispielsweise sein:das Einkommen der Eltern,
    • die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie
    • die tägliche Betreuungszeit des Kindes

    Bei Familien mit geringem/keinem Einkommen kann der Elternbeitrag ermäßigt oder ganz erlassen werden. Siehe hierzu Hinweise „ Elternbeitrag-Übernahme“

    Das zuständige Jugendamt kann Sie hierzu beraten.

    Für Mittagessen und Verpflegung in Tageseinrichtungen wird ein gesonderter Beitrag erhoben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.

    Bearbeitungsdauer

    Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.

    Kosten

    Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.

    Hinweise für Worms: Kindertagesstätten und Kindertagespflege - Elternbeiträge

    z.B. je nach Einkommen, Anzahl der Kinder usw.

    z.B. je nach Einkommen, Anzahl der Kinder usw.

    Bemerkungen

    Es besteht die Möglichkeit, dass die Kostenbeiträge ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen werden

    Unterstützende Institutionen

    Zuständiges Jugendamt des Kreises oder der Stadt.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BM am 09.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 11.12.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    Elternbeiträge, Kita-Gebühren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)