Elternbeitrag festsetzen
Seit dem 01. Januar 2020 gilt in Rheinland-Pfalz: Beitragsfrei ab zwei! Somit sind alle Kinder zwischen zwei Jahren und Schuleintritt von Kita-/Krippen-Gebühren befreit.
Beschreibung
Träger von Tageseinrichtungen, die Teil des Bedarfsplans sind, erheben Elternbeiträge zur anteiligen Deckung der Personalkosten für die Förderung von Schulkindern und Kindern, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Für das Mittagessen und die Verpflegung wird für alle Kinder ein gesonderter Betrag erhoben.
Die Elternbeiträge werden vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also dem zuständigen Jugendamt, festgesetzt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Ihr Ansprechpartner ist das zuständige Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt.
Ansprechpartner
Kindertagespflege
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Postanschrift
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Öffnungszeiten
Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Dies teilt Ihnen das zuständige Jugendamt auf Anfrage mit.
Formulare
Wenden Sie sich hierfür an das zuständige Jugendamt.
Voraussetzungen
Elternbeiträge werden vom zuständigen Jugendamt festgesetzt. Vor der Festsetzung muss eine Anhörung der Verbände der freien Wohlfahrtspflege erfolgen.
- Die Elternbeiträge sind zu staffeln. Kriterien für die Staffelung können beispielsweise sein:das Einkommen der Eltern,
- die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie
- die tägliche Betreuungszeit des Kindes
Bei Familien mit geringem/keinem Einkommen kann der Elternbeitrag ermäßigt oder ganz erlassen werden. Siehe hierzu Hinweise „ Elternbeitrag-Übernahme“
Das zuständige Jugendamt kann Sie hierzu beraten.
Für Mittagessen und Verpflegung in Tageseinrichtungen wird ein gesonderter Beitrag erhoben.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.
Bearbeitungsdauer
Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.
Kosten
Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Elternbeitrag festsetzen
Für einen Krippenplatz beläuft sich der Elternbeitrag
bei einer täglichen Betreuungszeit von bis 7 Stunden
- für Familien mit einem Kind auf 296 Euro
- für Familien mit zwei Kindern auf 198 Euro
- für Familien mit drei Kindern auf 98 Euro
- für Familien mit vier und mehr Kindern auf 74 Euro
bei einer täglichen Betreuungszeit von bis 8 Stunden
- für Familien mit einem Kind auf 338 Euro
- für Familien mit zwei Kindern auf 225 Euro
- für Familien mit drei Kindern auf 113 Euro
- für Familien mit vier und mehr Kindern auf 85 Euro
bei einer täglichen Betreuungszeit von bis 9 Stunden
- für Familien mit einem Kind auf 381 Euro
- für Familien mit zwei Kindern auf 254 Euro
- für Familien mit drei Kindern auf 127 Euro
- für Familien mit vier und mehr Kindern auf 95 Euro
bei einer täglichen Betreuungszeit von bis 10 Stunden
- für Familien mit einem Kind auf 423 Euro
- für Familien mit zwei Kindern auf 282 Euro
- für Familien mit drei Kindern auf 141 Euro
- für Familien mit vier und mehr Kindern auf 106 Euro
Für einen Hortplatz beläuft sich der Elternbeitrag
- für Familien mit einem Kind auf 148 Euro
- für Familien mit zwei Kindern auf 99 Euro
- für Familien mit drei Kindern auf 49 Euro
- für Familien mit vier und mehr Kindern auf 37 Euro
Kostgeld
Krippe (U2-Betreuung):
Das Kostgeld für einen Krippenplatz (U2-Betreuung) beträgt
- für einen Ganzzeitplatz 65 Euro
- für einen Platz in verlängerter Vormittag 59 Euro
Kindergarten (Ü2-Betreuung):
Das Kostgeld beträgt
- für einen Ganzzeitplatz 67 Euro
- für einen Platz in verlängerter Vormittag 60,50 Euro
Hort (Schulkind-Betreuung):
Das Kostgeld beträgt
- für einen Hortplatz (Schulkind-Betreuung) 68 Euro
Für einen Krippenplatz beläuft sich der Elternbeitrag
bei einer täglichen Betreuungszeit von bis 7 Stunden
- für Familien mit einem Kind auf 296 Euro
- für Familien mit zwei Kindern auf 198 Euro
- für Familien mit drei Kindern auf 98 Euro
- für Familien mit vier und mehr Kindern auf 74 Euro
bei einer täglichen Betreuungszeit von bis 8 Stunden
- für Familien mit einem Kind auf 338 Euro
- für Familien mit zwei Kindern auf 225 Euro
- für Familien mit drei Kindern auf 113 Euro
- für Familien mit vier und mehr Kindern auf 85 Euro
bei einer täglichen Betreuungszeit von bis 9 Stunden
- für Familien mit einem Kind auf 381 Euro
- für Familien mit zwei Kindern auf 254 Euro
- für Familien mit drei Kindern auf 127 Euro
- für Familien mit vier und mehr Kindern auf 95 Euro
bei einer täglichen Betreuungszeit von bis 10 Stunden
- für Familien mit einem Kind auf 423 Euro
- für Familien mit zwei Kindern auf 282 Euro
- für Familien mit drei Kindern auf 141 Euro
- für Familien mit vier und mehr Kindern auf 106 Euro
Für einen Hortplatz beläuft sich der Elternbeitrag
- für Familien mit einem Kind auf 148 Euro
- für Familien mit zwei Kindern auf 99 Euro
- für Familien mit drei Kindern auf 49 Euro
- für Familien mit vier und mehr Kindern auf 37 Euro
Kostgeld
Krippe (U2-Betreuung):
Das Kostgeld für einen Krippenplatz (U2-Betreuung) beträgt
- für einen Ganzzeitplatz 65 Euro
- für einen Platz in verlängerter Vormittag 59 Euro
Kindergarten (Ü2-Betreuung):
Das Kostgeld beträgt
- für einen Ganzzeitplatz 67 Euro
- für einen Platz in verlängerter Vormittag 60,50 Euro
Hort (Schulkind-Betreuung):
Das Kostgeld beträgt
- für einen Hortplatz (Schulkind-Betreuung) 68 Euro
Bemerkungen
Es besteht die Möglichkeit, dass die Kostenbeiträge ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen werden
Unterstützende Institutionen
Zuständiges Jugendamt des Kreises oder der Stadt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 09.12.2020
Stichwörter
Kita-Gebühren, Elternbeiträge