Elternbeitrag Festsetzung

    Elternbeitrag festsetzen

    Seit dem 01. Januar 2020 gilt in Rheinland-Pfalz: Beitragsfrei ab zwei! Somit sind alle Kinder zwischen zwei Jahren und Schuleintritt von Kita-/Krippen-Gebühren befreit.

    Beschreibung

    Träger von Tageseinrichtungen, die Teil des Bedarfsplans sind, erheben Elternbeiträge zur anteiligen Deckung der Personalkosten für die Förderung von Schuldkindern und Kindern, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

    Für das Mittagessen und die Verpflegung wird für alle Kinder ein gesonderter Betrag erhoben.

    Die Elternbeiträge werden vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also dem zuständigen Jugendamt, festgesetzt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Ihr Ansprechpartner ist das zuständige Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt.

    Ansprechpartner

    Kindertagespflege

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Hausanschrift

    Westendstraße 17

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Fax: +49 621 504-3557

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3916

    E-Mail: 3-15@Ludwigshafen.de

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Dies teilt Ihnen das zuständige Jugendamt auf Anfrage mit.

    Formulare

    Wenden Sie sich hierfür an das zuständige Jugendamt.

    Voraussetzungen

    Elternbeiträge werden vom zuständigen Jugendamt festgesetzt. Vor der Festsetzung muss eine Anhörung der Verbände der freien Wohlfahrtspflege erfolgen.

    • Die Elternbeiträge sind zu staffeln. Kriterien für die Staffelung können beispielsweise sein:das Einkommen der Eltern,
    • die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie
    • die tägliche Betreuungszeit des Kindes

    Bei Familien mit geringem/keinem Einkommen kann der Elternbeitrag ermäßigt oder ganz erlassen werden. Siehe hierzu Hinweise " Elternbeitrag-Übernahme"

    Das zuständige Jugendamt kann Sie hierzu beraten.

    Für Mittagessen und Verpflegung in Tageseinrichtungen wird ein gesonderter Beitrag erhoben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.

    Bearbeitungsdauer

    Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.

    Kosten

    Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.

    Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Elternbeitrag festsetzen

    Für einen Krippenplatz beläuft sich der Elternbeitrag

    bei einer täglichen Betreuungszeit von bis 7 Stunden

    •  für Familien mit einem Kind auf 296 Euro
    •  für Familien mit zwei Kindern auf 198 Euro
    •  für Familien mit drei Kindern auf 98 Euro
    • für Familien mit vier und mehr Kindern auf 74 Euro

    bei einer täglichen Betreuungszeit von bis 8 Stunden

    • für Familien mit einem Kind auf 338 Euro
    • für Familien mit zwei Kindern auf 225 Euro
    • für Familien mit drei Kindern auf 113 Euro
    • für Familien mit vier und mehr Kindern auf 85 Euro

    bei einer täglichen Betreuungszeit von bis 9 Stunden

    • für Familien mit einem Kind auf 381 Euro
    • für Familien mit zwei Kindern auf 254 Euro
    • für Familien mit drei Kindern auf 127 Euro
    • für Familien mit vier und mehr Kindern auf 95 Euro

    bei einer täglichen Betreuungszeit von bis 10 Stunden

    • für Familien mit einem Kind auf 423 Euro
    • für Familien mit zwei Kindern auf 282 Euro
    • für Familien mit drei Kindern auf 141 Euro
    • für Familien mit vier und mehr Kindern auf 106 Euro

    Für einen Hortplatz beläuft sich der Elternbeitrag

    • für Familien mit einem Kind auf 148 Euro
    • für Familien mit zwei Kindern auf 99 Euro
    • für Familien mit drei Kindern auf 49 Euro
    • für Familien mit vier und mehr Kindern auf 37 Euro

    Kostgeld

    Krippe (U2-Betreuung):

    Das Kostgeld für einen Krippenplatz (U2-Betreuung) beträgt

    • für einen Ganzzeitplatz 65 Euro
    • für einen Platz in verlängerter Vormittag 59 Euro

    Kindergarten (Ü2-Betreuung):

    Das Kostgeld beträgt

    • für einen Ganzzeitplatz 67 Euro
    • für einen Platz in verlängerter Vormittag 60,50 Euro

    Hort (Schulkind-Betreuung):

    Das Kostgeld beträgt

    • für einen Hortplatz (Schulkind-Betreuung) 68 Euro

    Bemerkungen

    Es besteht die Möglichkeit, dass die Kostenbeiträge ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen werden

    Zuständiges Jugendamt des Kreises oder der Stadt.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 09.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Kita-Gebühren, Elternbeiträge

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de