Ausnahmen von der Schulpflicht beantragen
Sie möchten sich oder Ihr Kind von der allgemeinen Pflicht zum Schulbesuch befreien lassen?
Beschreibung
Der Besuch einer Schule ist Pflicht für alle Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden, die in Rheinland-Pfalz leben. In der Regel ist die Schule für die Dauer von 12 Jahren zu besuchen.Hiervon gibt es gesetzlich festgeschriebene Ausnahmen. In besonders beschränkten Ausnahmefällen kann darüber hinaus eine Befreiung von der allgemeinen Pflicht zum Schulbesuch bestätigt oder ausgesprochen werden.
Zuständigkeit
Sofern eine Befreiung von der Schulpflicht über die im Mutterschutzgesetz festgelegten Fristen hinaus gewünscht wird, wenden Sie sich an die Schulleiterin oder den Schulleiter ihrer Schule oder der Schule Ihrer Tochter.
Sofern eine Befreiung von der Schulpflicht aufgrund hinreichender anderweitiger Ausbildung gewünscht wird, wenden sich an die Schulabteilung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD):
Ansprechpartner
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Beschreibung
Aufgaben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier:
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ist eine rheinland-pfälzische Mittelbehörde (obere Landesbehörde) mit Zuständigkeiten in den Verwaltungsbereichen Kommunales, Soziales, Schulen und Wirtschaft sowie Landwirtschaft und Weinbau. Mit über 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die ADD für die Dienst- und Fachaufsicht über ca. 47.000 Personen zuständig. Die ADD hat ihren Hauptsitz in Trier, ist in ihren Aufgaben aber landesweit zuständig. Um in bestimmten Aufgabengebieten schnell und flexibel handeln zu können, gibt es mehrere Außenstellen und Dienstsitze an 5 Standorten, unter anderem in Koblenz, Neustadt an der Weinstraße, Kaiserslautern und Ingelheim.
Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger
Als Beratungsstelle für die Ausbildungsberufe des öffentlichen Dienstes und der Hauswirtschaft übernimmt die ADD die Aufgaben als "zuständige Stelle" nach dem Berufsbildungsgesetz. Die Vormerkstelle nach den Bestimmungen des Soldatenversorgungsgesetzes sowie die Beurkundung ausländischer Urkunden und die Förderung der Kultur- und Musikpflege sind weitere Dienstleistungen der ADD. Bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ist die Schadensregulierungsstelle in Koblenz angesiedelt.
Kommunale und hoheitliche Aufgaben
Die ADD nimmt die Kommunalaufsicht über 24 Kreisverwaltungen, 12 kreisfreie Städte und 8 große kreisangehörige Städte des Landes Rheinland-Pfalz wahr, fördert die kommunale Entwicklung durch verschiedene Förderprogramme, ist für den Denkmalschutz, den Brand- und Katastrophenschutz, und für Aufgaben im Bereich des Ordnungswesens, hier z.B. auch als Beratungsstelle für Kommunen zu Fragen des Melde-, Waffen- und Ausländerrechts, zuständig. Anerkennungen von Stiftungserrichtungen, der Kampfmittelräumdienst und Einbürgerungen sind weitere Aufgaben. In den Bereichen Soziales und Jugend, Familie und Sport fungiert die ADD als Aufsichtsbehörde, ist zuständig für Fragen des Flüchtlingswesen und unterhält Einrichtungen in Trier, Hermeskeil, Speyer, Kusel und Ingelheim, fördert aber auch bspw. Jugendbegegnungen und Investitionen bei Ambulanten Hilfezentren, Sport- und Freizeitanlagen. Die ADD ist Widerspruchsbehörde für den Bereich der rheinland-pfälzischen Hochschulen beim BAFöG. Im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit steht die ADD als regionaler Ansprechpartner für Fragen der Kooperation in der Großregion Saar-Lor-Lux-Rheinland-Pfalz-Wallonien zur Verfügung.
Landwirtschaft, Weinbau und Wirtschaft
Neben der Dienst- und Fachaufsicht über die landwirtschaftlichen Dienststellen des Landes ist die Förderung landwirtschaftlicher Betriebe und Weinbaubetriebe aus Landes- und EU-Mitteln Aufgabe der ADD, aber auch die Weinkontrolle, Futtermittelüberwachungen und weinrechtliche Fragestellungen, bspw. Versuchs- und Ausnahmegenehmigungen. Der Prüfdienst für die Agrarverwaltung in Rheinland-Pfalz hat die Aufgabe, die rechtmäßige Verwendung der EU-Fördermittel zu überwachen. Die ländliche Entwicklung und Fragen des Wirtschaftsrechts werden von der ADD ebenfalls bearbeitet. Auch die VOB-Stelle ist ein Bestandteil der ADD. Zu den europäischen Förderprogrammen ELER/PAUL , LEADER und INTERREG IVA berät die ADD kommunale und private Antragsteller. Als Obere Flurbereinigungsbehörde ist die ADD Ansprechpartner in Bodenordnungsverfahren.
Schulen
Die ADD ist zuständig für die Schulaufsicht, die Schulberatung und Schulentwicklung von ca. 1.600 rheinland-pfälzischen Schulen, einschließlich der Bearbeitung von Schulbaumaßnahmen und auch für die Personalverwaltung von ca. 41.000 Lehrkräften in Rheinland-Pfalz.
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 13 20
54203 Trier
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Grundschule Atzelgift-Streithausen
Adresse
Hausanschrift
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Internet
Grundschule Borod
Adresse
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 02688 287
Fax: 02688 988670
Telefon Festnetz: 02688 988671
E-Mail: info@grundschule-borod.de
Grundschule Nistertal
Adresse
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 02661 40491
E-Mail: gs-nistertal@t-online.de
Ahrbach-Grundschule Niederahr
Adresse
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 02602 69611
E-Mail: ahrbach@gmx.de
Grundschule Selters Oberwaldschule
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Katharina-Kasper-Schule SFG/M G in privater Trägerschaft Förderschule
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Schiller-Schule FSP Lernen und ganzheitliche Entwicklung Förderschule
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Hausanschrift
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Burggarten-Schule Hachenburg SFL/E Förderschule
Adresse
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 02662 9428039
Telefon Festnetz: 02662 7771
Fax: 02662 939373
E-Mail: Burggartenschule@t-online.de
Internet
Berggarten-Schule FSP Lernen Förderschule
Adresse
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 02623 5524
Fax: 02623 970213
Telefon Festnetz: 02623 970214 Schulleiter
E-Mail: berggartenschule@t-online.de
Internet
Wilhelm-Albrecht-Schule Höhn SFG und SFM G Förderschule in freier Trägerschaft
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Schule am Rothenberg SFS Förderschule
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Hausanschrift
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Fax: 02662 942231
Telefon Festnetz: 02662 942230
Telefon Festnetz: 02662 939457
E-Mail: info@schule-am-rothenberg.de
Internet
Realschule plus und Fachoberschule - Hachenburger Löwe -
Adresse
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Heinrich-Roth-Schule Realschule plus Montabaur
Adresse
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 02602 18740
Fax: 02602 2352
Telefon Festnetz: 02602 674932-0
E-Mail: sekretariat@hrs-mt.de
Internet
Evangelisches Gymnasium Bad Marienberg Staatlich anerkanntes Ganztagsgymnasium Ersatzschule in Trägerschaft der
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Privates Gymnasium Raiffeisen-Campus Staatlich anerkanntes Ganztagsgymnasium Ersatzschule in Trägerschaft der Raiffeisen-Campus eG
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Bildungszentrum für Gesundheits-und Krankenpflege der DRK Krankenhaus GmbH Rheinland-Pfalz am DRK Krankenhaus Hachenburg
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Gesundheits- und Krankenpflegeschule und Krankenpflegehilfeschule am Herz-Jesu-Krankenhaus Dernbach
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erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen einzureichen sind, erfragen Sie bitte bei der Schule oder der Schulbehörde.
Voraussetzungen
Vom Schulbesuch befreit sind
Schülerinnen vor und nach der Entbindung für den nach dem Mutterschutzgesetz bestimmten Zeitraum. Schwangere Schülerinnen sollen der Schule die Schwangerschaft anzeigen.
Die Befreiung vom Schulbesuch kann auf Antrag bei der Schulleitung über die Mutterschutzfristen hinaus bis zu 4 Monaten vor der Entbindung und bis zu 3 Monaten nach der Entbindung ausgedehnt werden.
Vom Schulbesuch ferner befreit sind
- Schülerinnen und Schüler, die eine mindestens zweijährige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und kein neues Berufsausbildungsverhältnis begründen.
- Schülerinnen und Schüler, die die Berufsfachschule I oder die Berufsfachschule II erfolgreich abgeschlossen haben und kein Berufsausbildungsverhältnis begründen.
- Schülerinnen und Schüler, die das 10. Schuljahr einer Realschule plus, Integrierten Gesamtschule oder eines Gymnasiums erfolgreich abgeschlossen haben und kein Berufsausbildungsverhältnis begründen.
In diesen Fällen müssen keine Behördenleistungen in Anspruch genommen werden. Die Befreiung ist gesetzlich festgeschrieben.
Vom Schulbesuch befreit sind auch
Schülerinnen und Schüler, die anderweitig hinreichend ausgebildet sind. Die Feststellung, ob eine anderweitig hinreichende Ausbildung vorliegt, trifft die Schulbehörde.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wird eine Befreiung von der Schulpflicht über die im Mutterschutzgesetz festgelegten Fristen hinaus gewünscht, ist ein entsprechender Antrag, ggf. unter Beifügung weiterer Unterlagen zu stellen. Im Anschluss wird über die Ausdehnung der Befreiung entschieden.
Wird eine Befreiung von der Schulpflicht gewünscht, weil die Schülerin oder der Schüler anderweitig (z. B. im Ausland) hinreichend ausgebildet ist, ist ein Antrag unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen zu stellen. Nach Zugang der vollständigen Unterlagen wird geprüft, ob die Voraussetzungen vorliegen.
Keine Behördenleistungen sind erforderlich bei den durch das Schulgesetz festgelegten Befreiungstatbeständen.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 08.12.2020
Stichwörter
Mutterschutzgesetz, Mutterschutz, Tochter, befreien, Schwangerschaft