Ausnahmen von der Schulpflicht beantragen
Sie möchten sich oder Ihr Kind von der allgemeinen Pflicht zum Schulbesuch befreien lassen?
Beschreibung
Der Besuch einer Schule ist Pflicht für alle Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden, die in Rheinland-Pfalz leben. In der Regel ist die Schule für die Dauer von 12 Jahren zu besuchen.Hiervon gibt es gesetzlich festgeschriebene Ausnahmen. In besonders beschränkten Ausnahmefällen kann darüber hinaus eine Befreiung von der allgemeinen Pflicht zum Schulbesuch bestätigt oder ausgesprochen werden.
Zuständigkeit
Sofern eine Befreiung von der Schulpflicht über die im Mutterschutzgesetz festgelegten Fristen hinaus gewünscht wird, wenden Sie sich an die Schulleiterin oder den Schulleiter ihrer Schule oder der Schule Ihrer Tochter.
Sofern eine Befreiung von der Schulpflicht aufgrund hinreichender anderweitiger Ausbildung gewünscht wird, wenden sich an die Schulabteilung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD):
Ansprechpartner
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Beschreibung
Aufgaben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier:
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ist eine rheinland-pfälzische Mittelbehörde (obere Landesbehörde) mit Zuständigkeiten in den Verwaltungsbereichen Kommunales, Soziales, Schulen und Wirtschaft sowie Landwirtschaft und Weinbau. Mit über 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die ADD für die Dienst- und Fachaufsicht über ca. 47.000 Personen zuständig. Die ADD hat ihren Hauptsitz in Trier, ist in ihren Aufgaben aber landesweit zuständig. Um in bestimmten Aufgabengebieten schnell und flexibel handeln zu können, gibt es mehrere Außenstellen und Dienstsitze an 5 Standorten, unter anderem in Koblenz, Neustadt an der Weinstraße, Kaiserslautern und Ingelheim.
Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger
Als Beratungsstelle für die Ausbildungsberufe des öffentlichen Dienstes und der Hauswirtschaft übernimmt die ADD die Aufgaben als "zuständige Stelle" nach dem Berufsbildungsgesetz. Die Vormerkstelle nach den Bestimmungen des Soldatenversorgungsgesetzes sowie die Beurkundung ausländischer Urkunden und die Förderung der Kultur- und Musikpflege sind weitere Dienstleistungen der ADD. Bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ist die Schadensregulierungsstelle in Koblenz angesiedelt.
Kommunale und hoheitliche Aufgaben
Die ADD nimmt die Kommunalaufsicht über 24 Kreisverwaltungen, 12 kreisfreie Städte und 8 große kreisangehörige Städte des Landes Rheinland-Pfalz wahr, fördert die kommunale Entwicklung durch verschiedene Förderprogramme, ist für den Denkmalschutz, den Brand- und Katastrophenschutz, und für Aufgaben im Bereich des Ordnungswesens, hier z.B. auch als Beratungsstelle für Kommunen zu Fragen des Melde-, Waffen- und Ausländerrechts, zuständig. Anerkennungen von Stiftungserrichtungen, der Kampfmittelräumdienst und Einbürgerungen sind weitere Aufgaben. In den Bereichen Soziales und Jugend, Familie und Sport fungiert die ADD als Aufsichtsbehörde, ist zuständig für Fragen des Flüchtlingswesen und unterhält Einrichtungen in Trier, Hermeskeil, Speyer, Kusel und Ingelheim, fördert aber auch bspw. Jugendbegegnungen und Investitionen bei Ambulanten Hilfezentren, Sport- und Freizeitanlagen. Die ADD ist Widerspruchsbehörde für den Bereich der rheinland-pfälzischen Hochschulen beim BAFöG. Im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit steht die ADD als regionaler Ansprechpartner für Fragen der Kooperation in der Großregion Saar-Lor-Lux-Rheinland-Pfalz-Wallonien zur Verfügung.
Landwirtschaft, Weinbau und Wirtschaft
Neben der Dienst- und Fachaufsicht über die landwirtschaftlichen Dienststellen des Landes ist die Förderung landwirtschaftlicher Betriebe und Weinbaubetriebe aus Landes- und EU-Mitteln Aufgabe der ADD, aber auch die Weinkontrolle, Futtermittelüberwachungen und weinrechtliche Fragestellungen, bspw. Versuchs- und Ausnahmegenehmigungen. Der Prüfdienst für die Agrarverwaltung in Rheinland-Pfalz hat die Aufgabe, die rechtmäßige Verwendung der EU-Fördermittel zu überwachen. Die ländliche Entwicklung und Fragen des Wirtschaftsrechts werden von der ADD ebenfalls bearbeitet. Auch die VOB-Stelle ist ein Bestandteil der ADD. Zu den europäischen Förderprogrammen ELER/PAUL , LEADER und INTERREG IVA berät die ADD kommunale und private Antragsteller. Als Obere Flurbereinigungsbehörde ist die ADD Ansprechpartner in Bodenordnungsverfahren.
Schulen
Die ADD ist zuständig für die Schulaufsicht, die Schulberatung und Schulentwicklung von ca. 1.600 rheinland-pfälzischen Schulen, einschließlich der Bearbeitung von Schulbaumaßnahmen und auch für die Personalverwaltung von ca. 41.000 Lehrkräften in Rheinland-Pfalz.
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 13 20
54203 Trier
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Realschule plus Nachtsheim
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Telefon Festnetz: 02656 95289-0
Fax: 02656 95289-10
Telefon Festnetz: 02656 95289-12
E-Mail: info@rsplusnachtsheim.de
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Freie Waldorfschule Mayen
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Telefon Festnetz: 02651 7015212
E-Mail: info@waldorfschule-mayen.de
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Grundschule Herresbach
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Telefon Festnetz: 02656 950157
E-Mail: gs-herresbach@herresbach.net
Grundschule Pfarrer Bechtel Mendig
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Fax: 02652-527780
Telefon Festnetz: 02652-527782
Telefon Festnetz: 02652 4534
E-Mail: gs-mendig.pretz@gmx.de
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Grundschule Weiler
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Telefon Festnetz: 02656 2149050
E-Mail: grundschuleweiler@gmx.de
Grundschule Ettringen
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Telefon Festnetz: 02651 7469976
Telefon Festnetz: 0173 8176503 Schulleitung
E-Mail: gs-ettringen@gmx.de
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Grundschule an der Niederburg Kobern-Gondorf
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Fax: 02607 961265
Telefon Festnetz: 02607 555
Telefon Festnetz: 02607 961164
E-Mail: kobern-gondorf@gsrheinmosel.de
Grundschule Hasenfänger Andernach
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Telefon Festnetz: 02632 300707
Telefon Festnetz: 02632 300708
Fax: 02632 300709
E-Mail: info@hasenfaenger.bildung-rp.de
Freie Montessorischule Sonnenschein-Mendig Staatlich genehmigte Grundschule Ersatzschule in Trägerschaft des Montessorizentrums Sonnenschein gemeinnütziger e.V.
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Telefon Festnetz: 0261 87670943
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Herz-Jesu-Haus Kühr FSPe ganzheitl. und motorische Entwicklung Förderschule
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Telefon Festnetz: 02627 69201
Telefon Festnetz: 02607 69176
Fax: 02607 69200
E-Mail: a.dimmich@herz-jesu-haus.de
Genoveva-Schule FSP ganzheitl. Entwicklung und motorische Entwicklung Förderschule
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UNESCO-Projektschule am Bernardshof FSP sozial-emotionale Entwicklung Förderschule
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Priv. Schönstätter Marienschule Realschule plus Vallendar
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Telefon Festnetz: 0261 60356
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Realschule plus an der Römervilla im Schulzentrum Mülheim-Kärlich
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Telefon Festnetz: 02360 9402-0
Fax: 02630 94022222
Telefon Festnetz: 02630 9402-1050
E-Mail: rsplus@sz-mk.de
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Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH Pflegeschule St. Elisabeth Mayen
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Staatlich anerkannte Krankenpflegeschule St. Nikolaus-Stiftshospital GmbH Andernach
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erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen einzureichen sind, erfragen Sie bitte bei der Schule oder der Schulbehörde.
Voraussetzungen
Vom Schulbesuch befreit sind
Schülerinnen vor und nach der Entbindung für den nach dem Mutterschutzgesetz bestimmten Zeitraum. Schwangere Schülerinnen sollen der Schule die Schwangerschaft anzeigen.
Die Befreiung vom Schulbesuch kann auf Antrag bei der Schulleitung über die Mutterschutzfristen hinaus bis zu 4 Monaten vor der Entbindung und bis zu 3 Monaten nach der Entbindung ausgedehnt werden.
Vom Schulbesuch ferner befreit sind
- Schülerinnen und Schüler, die eine mindestens zweijährige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und kein neues Berufsausbildungsverhältnis begründen.
- Schülerinnen und Schüler, die die Berufsfachschule I oder die Berufsfachschule II erfolgreich abgeschlossen haben und kein Berufsausbildungsverhältnis begründen.
- Schülerinnen und Schüler, die das 10. Schuljahr einer Realschule plus, Integrierten Gesamtschule oder eines Gymnasiums erfolgreich abgeschlossen haben und kein Berufsausbildungsverhältnis begründen.
In diesen Fällen müssen keine Behördenleistungen in Anspruch genommen werden. Die Befreiung ist gesetzlich festgeschrieben.
Vom Schulbesuch befreit sind auch
Schülerinnen und Schüler, die anderweitig hinreichend ausgebildet sind. Die Feststellung, ob eine anderweitig hinreichende Ausbildung vorliegt, trifft die Schulbehörde.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wird eine Befreiung von der Schulpflicht über die im Mutterschutzgesetz festgelegten Fristen hinaus gewünscht, ist ein entsprechender Antrag, ggf. unter Beifügung weiterer Unterlagen zu stellen. Im Anschluss wird über die Ausdehnung der Befreiung entschieden.
Wird eine Befreiung von der Schulpflicht gewünscht, weil die Schülerin oder der Schüler anderweitig (z. B. im Ausland) hinreichend ausgebildet ist, ist ein Antrag unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen zu stellen. Nach Zugang der vollständigen Unterlagen wird geprüft, ob die Voraussetzungen vorliegen.
Keine Behördenleistungen sind erforderlich bei den durch das Schulgesetz festgelegten Befreiungstatbeständen.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 08.12.2020
Stichwörter
Mutterschutzgesetz, Mutterschutz, Tochter, befreien, Schwangerschaft