Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich Anmeldung
    99107045104000

    Rundfunkbeitrag für Unternehmen und Institutionen anmelden

    Sie haben eine Betriebsstätte oder auch betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge? Dann müssen Sie hierfür einen Rundfunkbeitrag entrichten und dies der zuständigen Stelle melden. Neu hinzukommende Betriebsstätten müssen ebenso angemeldet werden.

    Beschreibung

    Im nicht privaten Bereich müssen Sie für jede Betriebsstätte einen Rundfunkbeitrag unter Berücksichtigung der Zahl der Beschäftigen zahlen. Hierzu ist die die Anmeldung bei der zuständigen Stelle notwendig.

    Online-Dienst

    Rundfunk­beitrag – Online-Service

    ID: L100039_246435253

    Beschreibung

    Sie möchten Ihre Wohnung anmelden oder nach einem Umzug Ihre neue Adresse mitteilen? Hierfür stehen Ihnen verschiedene Formulare zur Verfügung, die Sie einfach und bequem online ausfüllen können.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Lastschriftverfahren
    • Überweisung

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 03.05.2022
    Technisch geändert am 03.05.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an den Beitragsservice.

    Ansprechpartner

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 5061-0

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 29.09.2021
    Technisch geändert am 20.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Formulare

    Sie können Ihre Betriebsstätte Online anmelden

    Voraussetzungen

    Sie sind Inhaber einer Betriebsstätte oder haben beitragspflichtige Kraftfahrzeuge.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung bei der zuständigen Stelle erfolgt unaufgefordert. Sobald Sie eine Betriebsstätte Unternehmen in Betrieb nehmen, denken Sie an die Anmeldung, die Sie ganz einfach online durchführen können.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Von der Beitragspflicht sind gemeinnützige Einrichtungen für behinderte Menschen, der Jugendhilfe, für Suchtkranke, gemeinnützige Vereine und Stiftungen sowie öffentliche allgemeinbildende oder berufsbildende Schule ausgenommen.

    Ebenso müssen Sie keinen Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten entrichten, die keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen.

    Weiterführende Informationen finden Sie in den Infomaterialien des Beitragsservice.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 03.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 09.12.2020
    Technisch geändert am 30.09.2025

    Stichwörter

    GEZ, Radio, TV, Rundfunkgebühren, Medien, Rundfunkbeitrag, ARD, ZDF

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020