Kolleg anmelden
Hier bekommen Sie Informationen und Hilfestellungen für die Aufnahme an einem Kolleg.
Beschreibung
Das Kolleg ist eine Einrichtung des Zweiten Bildungsweges. Es bietet Ihnen als erwachsener oder erwachsenem Studierenden mit Berufserfahrung die Möglichkeit, nach einem dreijährigen Bildungsgang die allgemeine Hochschulreife (Abitur) zu erwerben. Sie durchlaufen eine einjährige Einführungsphase im Klassenverband und eine zweijährige Qualifikationsphase im Kurssystem.
Das Kolleg ist eine Tagesschule und für Sie richtige Wahl, wenn Sie sich ganz auf die Schule konzentrieren wollen. Da der Unterricht vormittags und teilweise auch nachmittags stattfindet, ist eine gleichzeitige volle Berufstätigkeit nicht möglich.
Zuständigkeit
Bitte richten Sie Ihren Aufnahmeantrag an das von Ihnen gewählten Kolleg. Diese sind:
- Staatl. Koblenz-Kolleg und -Abendgymnasium, Koblenz
- Priv. Ketteler-Kolleg und -Abendgymnasium, Main
- Staatl. Eifel-Kolleg, Neuerburg
- Staatl. Pfalz-Kolleg und -Abendgymnasium Speyer
Ansprechpartner
Staatliches Pfalz-Kolleg und -Abendgymnasium Speyer
Aktuelles
Koll/AGY Speyer
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Mit Ihrem Aufnahmeantrag müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
- einen Lebenslauf mit Lichtbild,
- eine beglaubigte Kopie des Abschluss- oder Abgangszeugnisses Ihrer letzten allgemeinbildenden Schule (z. B. Realschule plus) und der berufsbildenden Schule,
- beglaubigte Kopien eines Berufsabschlusszeugnisses (z. B. Gesellen-, Facharbeiter- oder Gehilfenbrief) oder sonstiger Zeugnisse und Bescheinigungen über Ihre berufliche Tätigkeit,
eine formlose Erklärung, ob Sie schon einmal versucht haben, in ein Kolleg oder Abendgymnasium aufgenommen zu werden.
Formulare
Formulare zum Aufnahmeantrag finden Sie auf den Websites der Kollegs.
Voraussetzungen
Für die Aufnahme in das Kolleg müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
- Sie haben den qualifizierten Sekundarabschluss I oder einen gleichwertigen Abschluss erworben.
- Sie können eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine geregelte Berufstätigkeit von mindestens zwei Jahren Dauer nachweisen. Alternativ kann auch die Führung eines Familienhaushalts angerechnet werden. Eine von der Arbeitsagentur bescheinigte Arbeitslosigkeit kann bis zu einem Jahr angerechnet werden, für Vorkursteilnehmer eventuell auch länger.
- Sie haben nicht schon die allgemeine Hochschulreife.
- Sie haben nicht schon mehr als einmal eine Abiturprüfung – auch in einem anderen Bundesland – ohne Erfolg versucht.
Sie haben eine Aufnahmeprüfung bestanden. Sind im Zeugnis über den qualifizierten Sekundarabschluss I die Noten in Deutsch, Mathematik und Englisch „befriedigend“ oder besser, brauchen Sie normalerweise keine Aufnahmeprüfung zu machen. Wenn Ihre Deutschkenntnisse noch lückenhaft sind, kann vor der Prüfung ein Sprachtest verlangt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie bewerben sich direkt bei dem von Ihnen gewählten Kolleg und weisen mit den nötigen Dokumenten nach, dass Sie die Voraussetzungen (siehe unten) erfüllen. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie sich gern beraten.
Mit dem Abschluss Berufsreife müssen Sie zunächst an einem halbjährigen Vorkurs teilnehmen, der am 1. Februar beginnt. Die Zulassung erfolgt eventuell über eine Aufnahmeprüfung. Nach erfolgreichem Abschluss werden sie in die Einführungsphase aufgenommen.
Mit dem qualifizierten Sekundarabschluss I werden Sie, ggf. nach bestandener Aufnahmeprüfung, unmittelbar in die Einführungsphase aufgenommen.
Mit einer Fachhochschulreife treten Sie ohne Aufnahmeprüfung in die Einführungsphase oder sogar, falls Sie ausreichende Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachweisen können, unmittelbar in die Qualifikationsphase ein. Der Bildungsgang verkürzt sich dann auf zwei Jahre.
Fristen
Bewerbungen und Antragstellung sind ohne engere Fristen im zweiten Schulhalbjahr für das kommende Schuljahr möglich; Informationen finden Sie auf den Websites der Kollegs.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung Ihres Aufnahmeantrags dauert höchstens zwei Wochen.
2 Wochen
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Besuch des Kollegs wird nach BAföG gefördert. Die Unterstützung wird – sofern die Voraussetzungen vorliegen – als Zuschuss gewährt und ist daher später nicht zurückzuzahlen. Im Vorkurs erfolgt die Förderung elternabhängig, zuständig ist hier die Gemeinde, in der die Eltern der Studierenden ihren Wohnsitz haben. Ab der Einführungsphase des Kollegs wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gefördert. Zuständig für die elternunabhängige Förderung sind die Ämter für Ausbildungsförderung am Standort des Kollegs: die Stadtverwaltungen in Koblenz, Mainz oder Speyer; für Neuerburg die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm in Bitburg.
Unterstützende Institutionen
Nützliche Informationen enthält die Broschüre „Abitur für Erwachsene: Der Zweite Bildungsweg – Kollegs und Abendgymnasien in Rheinland-Pfalz.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 07.12.2020
Stichwörter
Zweiter Bildungsweg, Kolleg, Abitur für Erwachsene