Schulfremdenprüfung Abnahme

    Schulfremdenprüfung abnehmen

    Sie wollen Ihr Abitur als NichtschülerIn erwerben? Dann ist hier keinn Besuch eines Gymnasiums oder einer anderen zur allgemeinen Hochschulreife führenden Schule notwendig, um die Abiturprüfung abzulegen.

    Beschreibung

    Mit der Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler kann die allgemeine Hochschulreife ohne den Besuch eines Gymnasiums oder einer anderen zur allgemeinen Hochschulreife führenden Schule erworben werden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion - Außenstelle Schulaufsicht.

    Ansprechpartner

    Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion - Außenstelle Neustadt a.d.W. (Schulaufsicht, Wirtschaftsrecht, Kommunale Entwicklung, Berufsbildung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 15

    67433 Neustadt an der Weinstraße

    Version

    Technisch erstellt am 21.11.2011 (von: Blanka Gros)

    Technisch geändert am 10.05.2021 (von: Troelenberg, Niels)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Integrierte Gesamtschule Wörth

    Aktuelles

    IGS Wörth

    Adresse

    Hausanschrift

    Forststraße 1a

    76744 Wörth am Rhein

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07271 949660

    Fax: 07271 9496615

    E-Mail: info@igs-woerth.de

    Version

    Technisch erstellt am 04.03.2022 (von: system)

    Technisch geändert am 18.11.2022 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es sind folgende Unterlagen auf dem Postweg einzureichen (alle Unterlagen müssen eigenhändig unterschrieben sein):

    a) tabellarischer Lebenslauf mit genauer Darstellung des Bildungsganges und Angaben über die bisherige Tätigkeit,

    b) Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde neuesten Datums über den Hauptwohnsitz in den letzten 6 Monaten, bzw. ein Ausnahmeantrag bei z. B. Arbeitsplatz in Rheinland-Pfalz,

    c) Lichtbild, das nicht älter als 1 Jahr ist,

    d) eine Erklärung, ob, wann und wo bereits der Versuch gemacht wurde, eine Prüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife abzulegen,

    e) eine Erklärung, dass in den vergangenen zwölf Monaten keine Schule oder Einrichtung, an der die allgemeine Hochschulreife erworben werden kann, besucht worden ist,

    f) eine Fächerwahlerklärung der zwei Leistungsfächer und der zwei

    Grundfächer für die schriftliche Prüfung sowie der vier Prüfungsfächer für die mündliche Prüfung (s. Abiturprüfungsordnung für NichtschülerInnen vom 26.05.2011),

    g) einen Bericht über die Prüfungsvorbereitung, der für jedes gewählte Prüfungsfach genaue Angaben über die durchgearbeiteten Stoffgebiete enthalten muss; in Deutsch und in den Fremdsprachen sind außerdem die literarischen Werke anzugeben, mit denen man sich besonders beschäftigt hat.

    Formulare

    Es ist ein formloser Antrag notwendig.

    Voraussetzungen

    Zur Abiturprüfung wird auf Antrag zugelassen, wer

    a) zu Beginn der schriftlichen Prüfung das 19. Lebensjahr vollendet hat,

    b) seit mindestens sechs Monaten mit Hauptwohnung in Rheinland-Pfalz gemeldet ist,

    c) nachweist, dass er sich insbesondere durch die Teilnahme an Fernlehrgängen oder an anderen geeigneten Vorbereitungslehrgängen angemessen auf die Abiturprüfung vorbereitet hat,

    d) in dem der Abiturprüfung vorausgegangen Jahr nicht eine Schule oder Einrichtung besucht hat, an der die allgemeine Hochschulreife erworben werden kann,

    e) nicht mehr als einmal eine Prüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife in Rheinland-Pfalz oder in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland erfolglos abgelegt hat.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Antragstellung bis zum 1. April jeden Jahres schriftlich bei der Schulbehörde.

    Die Schulbehörde prüft die Anträge.

    Die Schulbehörde entscheidet über die Zulassung durch schriftlichen Bescheid.

    Die Abiturprüfung findet an einer von der Schulbehörde bestimmten Schule ca. Mai/Juni des folgenden Jahres statt.

    Fristen

    Anmeldefrist ist der 1. April jeden Jahres.

    Verspätete Anträge können leider nicht berücksichtigt werden.

    Kosten

    Die Abiturprüfung für Nichtschüler/innen ist gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BM am 09.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 09.12.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    NichschülerIn, nachträglich, ohne Gymnasium, Hoschschulreife

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)