Schulfremdenprüfung Abnahme
    99088020031000

    Schulfremdenprüfung beantragen

    Sie wollen Ihr Abitur als NichtschülerIn erwerben? Dann ist hier keinn Besuch eines Gymnasiums oder einer anderen zur allgemeinen Hochschulreife führenden Schule notwendig, um die Abiturprüfung abzulegen.

    Beschreibung

    Mit der Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler kann die allgemeine Hochschulreife ohne den Besuch eines Gymnasiums oder einer anderen zur allgemeinen Hochschulreife führenden Schule erworben werden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion - Außenstelle Schulaufsicht.

    Ansprechpartner

    Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion - Außenstelle Neustadt a.d.W. (Schulaufsicht, Wirtschaftsrecht, Kommunale Entwicklung, Berufsbildung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 15
    67433 Neustadt an der Weinstraße

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    Version

    Technisch erstellt am 21.11.2011
    Technisch geändert am 30.04.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Integrierte Gesamtschule Wörth

    Aktuelles

    IGS Wörth

    Adresse

    Hausanschrift

    Forststraße 1a
    76744 Wörth am Rhein

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07271 949660

    Fax: 07271 9496615

    E-Mail: info@igs-woerth.de

    Version

    Technisch erstellt am 04.03.2022
    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Formulare

    Es ist ein formloser Antrag notwendig.

    Voraussetzungen

    Zur Abiturprüfung wird auf Antrag zugelassen, wer

    a) zu Beginn der schriftlichen Prüfung das 19. Lebensjahr vollendet hat,

    b) seit mindestens sechs Monaten mit Hauptwohnung in Rheinland-Pfalz gemeldet ist,

    c) nachweist, dass er sich insbesondere durch die Teilnahme an Fernlehrgängen oder an anderen geeigneten Vorbereitungslehrgängen angemessen auf die Abiturprüfung vorbereitet hat,

    d) in dem der Abiturprüfung vorausgegangen Jahr nicht eine Schule oder Einrichtung besucht hat, an der die allgemeine Hochschulreife erworben werden kann,

    e) nicht mehr als einmal eine Prüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife in Rheinland-Pfalz oder in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland erfolglos abgelegt hat.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Antragstellung bis zum 1. April jeden Jahres schriftlich bei der Schulbehörde.

    Die Schulbehörde prüft die Anträge.

    Die Schulbehörde entscheidet über die Zulassung durch schriftlichen Bescheid.

    Die Abiturprüfung findet an einer von der Schulbehörde bestimmten Schule ca. Mai/Juni des folgenden Jahres statt.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 08.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 09.12.2020
    Technisch geändert am 31.12.2025

    Stichwörter

    NichschülerIn, ohne Gymnasium, Hoschschulreife, nachträglich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020