Schulfremdenprüfung abnehmen
Sie wollen Ihr Abitur als NichtschülerIn erwerben? Dann ist hier keinn Besuch eines Gymnasiums oder einer anderen zur allgemeinen Hochschulreife führenden Schule notwendig, um die Abiturprüfung abzulegen.
Beschreibung
Mit der Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler kann die allgemeine Hochschulreife ohne den Besuch eines Gymnasiums oder einer anderen zur allgemeinen Hochschulreife führenden Schule erworben werden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion - Außenstelle Schulaufsicht.
Ansprechpartner
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion - Außenstelle Neustadt a.d.W. (Schulaufsicht, Wirtschaftsrecht, Kommunale Entwicklung, Berufsbildung)
Adresse
Hausanschrift
August-Sander-Schule, Realschule plus und Fachoberschule Altenkirchen
Adresse
Hausanschrift
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Internet
Realschule plus Daaden
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Staatlich anerkannte Schule für Pflegeberufe am DRK Krankenhaus Kirchen
Adresse
Hausanschrift
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Internet
Integrierte Gesamtschule Hamm Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Schule
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Hausanschrift
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erforderliche Unterlagen
Es sind folgende Unterlagen auf dem Postweg einzureichen (alle Unterlagen müssen eigenhändig unterschrieben sein):
a) tabellarischer Lebenslauf mit genauer Darstellung des Bildungsganges und Angaben über die bisherige Tätigkeit,
b) Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde neuesten Datums über den Hauptwohnsitz in den letzten 6 Monaten, bzw. ein Ausnahmeantrag bei z. B. Arbeitsplatz in Rheinland-Pfalz,
c) Lichtbild, das nicht älter als 1 Jahr ist,
d) eine Erklärung, ob, wann und wo bereits der Versuch gemacht wurde, eine Prüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife abzulegen,
e) eine Erklärung, dass in den vergangenen zwölf Monaten keine Schule oder Einrichtung, an der die allgemeine Hochschulreife erworben werden kann, besucht worden ist,
f) eine Fächerwahlerklärung der zwei Leistungsfächer und der zwei
Grundfächer für die schriftliche Prüfung sowie der vier Prüfungsfächer für die mündliche Prüfung (s. Abiturprüfungsordnung für NichtschülerInnen vom 26.05.2011),
g) einen Bericht über die Prüfungsvorbereitung, der für jedes gewählte Prüfungsfach genaue Angaben über die durchgearbeiteten Stoffgebiete enthalten muss; in Deutsch und in den Fremdsprachen sind außerdem die literarischen Werke anzugeben, mit denen man sich besonders beschäftigt hat.
Formulare
Es ist ein formloser Antrag notwendig.
Voraussetzungen
Zur Abiturprüfung wird auf Antrag zugelassen, wer
a) zu Beginn der schriftlichen Prüfung das 19. Lebensjahr vollendet hat,
b) seit mindestens sechs Monaten mit Hauptwohnung in Rheinland-Pfalz gemeldet ist,
c) nachweist, dass er sich insbesondere durch die Teilnahme an Fernlehrgängen oder an anderen geeigneten Vorbereitungslehrgängen angemessen auf die Abiturprüfung vorbereitet hat,
d) in dem der Abiturprüfung vorausgegangen Jahr nicht eine Schule oder Einrichtung besucht hat, an der die allgemeine Hochschulreife erworben werden kann,
e) nicht mehr als einmal eine Prüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife in Rheinland-Pfalz oder in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland erfolglos abgelegt hat.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Antragstellung bis zum 1. April jeden Jahres schriftlich bei der Schulbehörde.
Die Schulbehörde prüft die Anträge.
Die Schulbehörde entscheidet über die Zulassung durch schriftlichen Bescheid.
Die Abiturprüfung findet an einer von der Schulbehörde bestimmten Schule ca. Mai/Juni des folgenden Jahres statt.
Fristen
Anmeldefrist ist der 1. April jeden Jahres.
Verspätete Anträge können leider nicht berücksichtigt werden.
Kosten
Die Abiturprüfung für Nichtschüler/innen ist gebührenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 09.12.2020
Stichwörter
ohne Gymnasium, NichschülerIn, Hoschschulreife, nachträglich