Mutterrebenbestand Anerkennung beantragen
Beschreibung
Mit dem erstmaligen Antrag ist gemäß der Rebenpflanzgutverordnung eine Bescheinigung der zuständigen Behörde vorzulegen, aus der hervorgeht, dass in der Vermehrungsfläche keine Nematoden, die Viren bei Reben übertragen können, nachgewiesen worden sind.
Online-Dienst
WeinInformationsPortal (WIP)
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Ansprechpartner
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Adresse
Postanschrift
Postfach 1851
55508 Bad Kreuznach
Hausanschrift
Haus der Landwirtschaft - Burgenlandstraße 7
55543 Bad Kreuznach
Öffnungszeiten
Kontakt
Voraussetzungen
- Registrierung im WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer
- Es wird eine Betriebsnummer der Landwirtschaftskammer benötigt.
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß der Landesgebührenverordnung an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 03.12.2020
Stichwörter
Anerkennung, Mutterrebe, Wein, Nematoden, Pflanzenpass