Änderungen in der Weinbaukartei melden
Rodungen oder Pflanzungen einer Rebfläche müssen Sie als Winzerin oder Winzer Ihrer zuständigen Behörde melden.
Beschreibung
Wenn Sie als Winzerin oder Winzer die Rebstöcke auf den Flächen entfernen oder pflanzen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden.
Online-Dienst
WeinInformationsPortal (WIP)
Beschreibung
Online erledigen
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Identifizierung
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zuständige Stelle
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Ansprechpartner
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Adresse
Postanschrift
Postfach 1851
55508 Bad Kreuznach
Hausanschrift
Haus der Landwirtschaft - Burgenlandstraße 7
55543 Bad Kreuznach
Öffnungszeiten
Kontakt
Voraussetzungen
Sie müssen eine Rodung und/oder eine Pflanzung einer Rebfläche durchgeführt haben.
Handlungsgrundlage(n)
- Art. 145 der VO (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (Abl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671)
- Art. 7 der Delegierten VO (EU) 2018/273 der Kommission vom 11. Dezember 2017 (Abl. L 58 vom 28. Februar 2018 S. 1)
- § 6 Weingesetz (WeinG)
- § 6a Weingesetz (WeinG)
- § 7d Weingesetz (WeinG)
- § 7e Weingesetz (WeinG)
- § 33 Abs. 1 Nr. 1, 1a und 2 Weingesetz (WeinG)
- § 54 Abs. 1 Weingesetz (WeinG)
- § 50 Abs. 2 Nr. 4 Weingesetz (WeinG)
- § 29 Abs. 3 Wein-Überwachungsverordnung (WeinÜV)
Verfahrensablauf
Sie können die Meldung persönlich bei der zuständigen Stelle abgeben. Alternativ können Sie die Meldung, je nach Angebot der zuständigen Behörde, online, per Post oder per Fax an die zuständige Stelle schicken. Damit endet das Verfahren.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Die Meldung der Rodung ist Voraussetzung für den Erhalt von Genehmigungspotential, also bestimmten Rebpflanz- beziehungsweise Wiederanpflanzungsrechten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 16.12.2025
Stichwörter
Weinberg, Rebfläche