Meldung von Rodung und Pflanzung in der Änderungsmeldung zur Weinbaukartei Entgegennahme
    99160009261000

    Änderungen in der Weinbaukartei melden

    Rodungen oder Pflanzungen einer Rebfläche müssen Sie als Winzerin oder Winzer Ihrer zuständigen Behörde melden.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Winzerin oder Winzer die Rebstöcke auf den Flächen entfernen oder pflanzen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden.

    Online-Dienst

    WeinInformationsPortal (WIP)

    ID: L100039_231996193

    Beschreibung

    Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz ermöglicht mit Hilfe des WeinInformationsPortal (WIP) einen Online-Zugriff auf die Daten eines Betriebes.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2020
    Technisch geändert am 13.01.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    zuständige Stelle

    Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

    Ansprechpartner

    Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1851
    55508 Bad Kreuznach

    Hausanschrift

    Haus der Landwirtschaft - Burgenlandstraße 7
    55543 Bad Kreuznach

    Kontakt speichern

    Bahnhof Bad Kreuznach
    Die Anzahl frei nutzbarer Parkplätze an der Landwirtschaftskammer (Haus der Landwirtschaft) ist gerade bei größeren Veranstaltungen sehr begrenzt. Bitte weichen Sie auf umliegende Parkmöglichkeiten aus - einen Plan mit entsprechenden Hinweisen finden Sie in der Anfahrtsbeschreibung auf der Webseite der Landwirtschaftskammer.

    Öffnungszeiten

    Montag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr Dienstag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr Mittwoch  7:30 Uhr – 16:30 Uhr Donnerstag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr Freitag  7:30 Uhr – 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@lwk-rlp.de

    Telefon Festnetz: +49 671 793-0

    Fax: +49 671 793199

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010
    Technisch geändert am 22.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Voraussetzungen

    Sie müssen eine Rodung und/oder eine Pflanzung einer Rebfläche durchgeführt haben.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Meldung persönlich bei der zuständigen Stelle abgeben. Alternativ können Sie die Meldung, je nach Angebot der zuständigen Behörde, online, per Post oder per Fax an die zuständige Stelle schicken. Damit endet das Verfahren.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Meldung der Rodung ist Voraussetzung für den Erhalt von Genehmigungspotential, also bestimmten Rebpflanz- beziehungsweise Wiederanpflanzungsrechten.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 16.12.2025

    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2020
    Technisch geändert am 25.02.2026

    Stichwörter

    Weinberg, Rebfläche

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020