Erste Staatsprüfung für Lehrämter Zulassung

    Lehramtsprüfung durchführen

    Die Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter an Schulen schließt im Rahmen des Vorbereitungsdienste (Zweite Ausbildungsphase) die Ausbildung für ein Lehramt ab, nachdem vorab als Voraussetzung ein lehramtsbezogenes Studium (Erste Ausbildungsphase) erfolgreich absolviert wurde.

    Beschreibung

    Durch die Zweite Staatsprüfung soll festgestellt werden, ob die Befähigung für das jeweilige Lehramt zuerkannt werden kann.

    Die Zweite Staatsprüfung schließt den Vorbereitungsdienst ab, der in in einem Studienseminar und in einer oder mehreren Ausbildungsschulen durchgeführt wird. Der Vorbereitungsdienst macht die angehenden Lehrerinnen und Lehrer auf der Grundlage ihres Studiums mit Theorie und Praxis der Erziehung und des Unterrichts allgemein und ihrer jeweiligen Ausbildungsfächer so vertraut, dass sie

    zuständige Stelle

    Für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an Schulen ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zuständig. Die Durchführung der Zweiten Staatsprüfung obliegt dem Landesprüfungsamt für die Lehrämter an Schulen.

    Ansprechpartner

    Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion

    Beschreibung

    Aufgaben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier:

    Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ist eine rheinland-pfälzische Mittelbehörde (obere Landesbehörde) mit Zuständigkeiten in den Verwaltungsbereichen Kommunales, Soziales, Schulen und Wirtschaft sowie Landwirtschaft und Weinbau. Mit über 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die ADD für die Dienst- und Fachaufsicht über ca. 47.000 Personen zuständig. Die ADD hat ihren Hauptsitz in Trier, ist in ihren Aufgaben aber landesweit zuständig. Um in bestimmten Aufgabengebieten schnell und flexibel handeln zu können, gibt es mehrere Außenstellen und Dienstsitze an 5 Standorten, unter anderem in Koblenz, Neustadt an der Weinstraße, Kaiserslautern und Ingelheim.

    Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger

    Als Beratungsstelle für die Ausbildungsberufe des öffentlichen Dienstes und der Hauswirtschaft übernimmt die ADD die Aufgaben als "zuständige Stelle" nach dem Berufsbildungsgesetz. Die Vormerkstelle nach den Bestimmungen des Soldatenversorgungsgesetzes sowie die Beurkundung ausländischer Urkunden und die Förderung der Kultur- und Musikpflege sind weitere Dienstleistungen der ADD. Bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ist die Schadensregulierungsstelle in Koblenz angesiedelt.

    Kommunale und hoheitliche Aufgaben

    Die ADD nimmt die Kommunalaufsicht über 24 Kreisverwaltungen, 12 kreisfreie Städte und 8 große kreisangehörige Städte des Landes Rheinland-Pfalz wahr, fördert die kommunale Entwicklung durch verschiedene Förderprogramme, ist für den Denkmalschutz, den Brand- und Katastrophenschutz, und für Aufgaben im Bereich des Ordnungswesens, hier z.B. auch als Beratungsstelle für Kommunen zu Fragen des Melde-, Waffen- und Ausländerrechts, zuständig. Anerkennungen von Stiftungserrichtungen, der Kampfmittelräumdienst und Einbürgerungen sind weitere Aufgaben. In den Bereichen Soziales und Jugend, Familie und Sport fungiert die ADD als Aufsichtsbehörde, ist zuständig für Fragen des Flüchtlingswesen und unterhält Einrichtungen in Trier, Hermeskeil, Speyer, Kusel und Ingelheim, fördert aber auch bspw. Jugendbegegnungen und Investitionen bei Ambulanten Hilfezentren, Sport- und Freizeitanlagen. Die ADD ist Widerspruchsbehörde für den Bereich der rheinland-pfälzischen Hochschulen beim BAFöG. Im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit steht die ADD als regionaler Ansprechpartner für Fragen der Kooperation in der Großregion Saar-Lor-Lux-Rheinland-Pfalz-Wallonien zur Verfügung.

    Landwirtschaft, Weinbau und Wirtschaft

    Neben der Dienst- und Fachaufsicht über die landwirtschaftlichen Dienststellen des Landes ist die Förderung landwirtschaftlicher Betriebe und Weinbaubetriebe aus Landes- und EU-Mitteln Aufgabe der ADD, aber auch die Weinkontrolle, Futtermittelüberwachungen und weinrechtliche Fragestellungen, bspw. Versuchs- und Ausnahmegenehmigungen. Der Prüfdienst für die Agrarverwaltung in Rheinland-Pfalz hat die Aufgabe, die rechtmäßige Verwendung der EU-Fördermittel zu überwachen. Die ländliche Entwicklung und Fragen des Wirtschaftsrechts werden von der ADD ebenfalls bearbeitet. Auch die VOB-Stelle ist ein Bestandteil der ADD. Zu den europäischen Förderprogrammen ELER/PAUL , LEADER und INTERREG IVA berät die ADD kommunale und private Antragsteller. Als Obere Flurbereinigungsbehörde ist die ADD Ansprechpartner in Bodenordnungsverfahren. 

    Schulen

    Die ADD ist zuständig für die Schulaufsicht, die Schulberatung und Schulentwicklung von ca. 1.600 rheinland-pfälzischen Schulen, einschließlich der Bearbeitung von Schulbaumaßnahmen und auch für die Personalverwaltung von ca. 41.000 Lehrkräften in Rheinland-Pfalz.

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 3

    54290 Trier

    Postfachadresse

    Postfach 13 20

    54203 Trier

    Kontakt

    Fax: +49 651 9494-170

    Telefon Festnetz: +49 651 9494-0

    E-Mail: poststelle@add.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Über die Unterlagen, die zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an Schulen erforderlich sind, hinaus, sind für die Zweite Staatsprüfung keine weiteren Unterlagen notwendig.

    Voraussetzungen

    Die Zulassung und Durchführung der Zweiten Staatsprüfung erfolgt im Rahmen des Vorbereitungsdienstes durch das Landesprüfungsamt für die Lehrämter an Schulen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Durchführung der Zweiten Staatsprüfung setzt die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für das jeweilige Lehramt voraus.

    Die Zweite Staatsprüfung besteht aus einer praktischen Prüfung und einer mündlichen Prüfung.

    Die praktische Prüfung besteht aus je einem Prüfungsunterricht in den beiden Ausbildungsfächern, in denen die Lehrbefähigung erworben werden soll.

    Die mündliche Prüfung umfasst

    • eine Teilprüfung in einem der beiden Ausbildungsfächer bzw. in einem der beiden Schwerpunkte sonderpädagogischer Förderung mit einer Präsentation eines eigenen fachbezogenen Unterrichtsvorhabens bzw. eines Förderplanes auf der Basis einer eigenen unterrichtspraktischen Erprobung sowie in der Didaktik und der Methodik des Prüfungsfaches,
    • eine Teilprüfung im anderen Prüfungsfach in der Didaktik und der Methodik des Faches bzw. in Erziehung und Unterricht im anderen Schwerpunkt sonderpädagogischer Förderung,
    • eine Teilprüfung über die praktische Umsetzung bildungswissenschaftlicher Aspekte sowie über Schulrecht und Beamtenrecht

    Fristen

    Die für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an Schulen geltenden Bewerbungsfristen.

    Die Prüfungstermine der Zweiten Staatsprüfung werden vom Landesprüfungsamt für die Lehrämter an Schulen jeweils festgesetzt.

    Kosten

    Keine.

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 02.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Lehrer, Lehramt, Prüfung, zweite Ausbildungsphase

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English