Instandhaltungskonzept für explosionsgefährdete Anlagen einreichen
Eine wiederkehrende Prüfung von bestimmten Anlagen in explosionsgefährdeten Bereich können Sie als Arbeitgeber durch ein ausgearbeitetes Instandhaltungskonzept entbehrlich machen.
Beschreibung
Auf wiederkehrende Prüfungen von bestimmten Anlagen oder Bestandteilen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen kann u.U. verzichtet werden, wenn der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ein Instandhaltungskonzept festgelegt hat. Dieses muss sicherstellen, dass ein sicherer Zustand der Anlage aufrechterhalten wird und die Explosionssicherheit gewährleistet wird.
Die Eignung des Instandhaltungskonzepts ist im Rahmen der Prüfung zu bewerten. Die im Rahmen des Instandhaltungskonzepts durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen an der Anlage sind zu dokumentieren und der Behörde auf Verlangen darzulegen.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (nördliches Rheinland-Pfalz), der Struktur und Genehmigungsdirektion Süd (südliches Rheinland-Pfalz) oder der Abteilung Gewerbeaufsicht, soweit es sich nicht um bergbauliche Betriebsstätten handelt.
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen des Instandhaltungskonzepts Entgegennahme
Die Zuständigkeit obliegt der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (nördliches Rheinland-Pfalz), der Struktur und Genehmigungsdirektion Süd (südliches Rheinland-Pfalz) oder der Abteilung Gewerbeaufsicht, soweit es sich nicht um bergbauliche Betriebsstätten handelt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (nördliches Rheinland-Pfalz), die Struktur und Genehmigungsdirektion Süd (südliches Rheinland-Pfalz) oder an die Abteilung Gewerbeaufsicht, soweit es sich nicht um bergbauliche Betriebsstätten handelt.
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen des Instandhaltungskonzepts Entgegennahme
Bitte wenden Sie sich an die Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (nördliches Rheinland-Pfalz), die Struktur und Genehmigungsdirektion Süd (südliches Rheinland-Pfalz) oder an die Abteilung Gewerbeaufsicht, soweit es sich nicht um bergbauliche Betriebsstätten handelt.
Ansprechpartner
Für Rheinland-Pfalz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Eine formlose Beschwerde kann telefonisch, per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Folgende Angaben werden zur Bearbeitung benötigt:
- Art der überwachungsbedürftigen Anlage(n)
- Angaben zum Arbeitgeber/ Betreiber
- Angaben zum Beschwerdegrund
Voraussetzungen
Für bestimmte Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen kann ein Instandhaltungskonzept, das bestimmten Voraussetzungen genügt, eine wiederkehrende Prüfung entbehrlich machen.
Rechtsgrundlage(n)
- Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 5.4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes (ArbSchZuVO)
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen des Instandhaltungskonzepts Entgegennahme
Verfahrensablauf
Eingang der Beschwerde (online oder formlos in anderer Form)
Nicht Online: Folgehandlung der Behörde
- Anforderung Instandhaltungskonzepts
- Prüfung
- Prüfbescheid an Arbeitgeber ggf. mit Nachforderungen und Fristsetzung
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 1 Woche ab Eingang der Beschwerde.
1 Woche (ca. 1 Woche ab Eingang der Beschwerde)
Kosten
Es fallen Gebühren und Auslagen an.
Je nach Aufwand können diese zwischen 50,00 bis 320,00 Euro betragen.
je nach Aufwand: Gebühr ab 50.0 EUR bis 300.0 EUR
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen des Instandhaltungskonzepts Entgegennahme
Je nach Aufwand können diese zwischen 50,00 bis 320,00 Euro betragen.
je nach Aufwand: Gebühr ab 50.0 EUR bis 300.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz am 02.12.2020
Stichwörter
Gefahr, Explosion, Wartung, Anlage, Instandhaltungskonzept