Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen des Instandhaltungskonzepts Entgegennahme

    Instandhaltungskonzept für explosionsgefährdete Anlagen einreichen

    Eine wiederkehrende Prüfung von bestimmten Anlagen in explosionsgefährdeten Bereich können Sie als Arbeitgeber durch ein ausgearbeitetes Instandhaltungskonzept entbehrlich machen.

    Beschreibung

    Auf wiederkehrende Prüfungen von bestimmten Anlagen oder Bestandteilen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen kann u.U. verzichtet werden, wenn der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ein Instandhaltungskonzept festgelegt hat. Dieses muss sicherstellen, dass ein sicherer Zustand der Anlage aufrechterhalten wird und die Explosionssicherheit gewährleistet wird.

    Die Eignung des Instandhaltungskonzepts ist im Rahmen der Prüfung zu bewerten. Die im Rahmen des Instandhaltungskonzepts durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen an der Anlage sind zu dokumentieren und der Behörde auf Verlangen darzulegen.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (nördliches Rheinland-Pfalz), der Struktur und Genehmigungsdirektion Süd (südliches Rheinland-Pfalz) oder der Abteilung Gewerbeaufsicht, soweit es sich nicht um bergbauliche Betriebsstätten handelt.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (nördliches Rheinland-Pfalz), die Struktur und Genehmigungsdirektion Süd (südliches Rheinland-Pfalz) oder an die Abteilung Gewerbeaufsicht, soweit es sich nicht um bergbauliche Betriebsstätten handelt.

    Ansprechpartner

    Für Rheinland-Pfalz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Eine formlose Beschwerde kann telefonisch, per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Folgende Angaben werden zur Bearbeitung benötigt:

    • Art der überwachungsbedürftigen Anlage(n)
    • Angaben zum Arbeitgeber/ Betreiber
    • Angaben zum Beschwerdegrund

    Voraussetzungen

    Für bestimmte Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen kann ein Instandhaltungskonzept, das bestimmten Voraussetzungen genügt, eine wiederkehrende Prüfung entbehrlich machen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eingang der Beschwerde (online oder formlos in anderer Form)

    Nicht Online: Folgehandlung der Behörde

    1. Anforderung Instandhaltungskonzepts
    2. Prüfung
    3. Prüfbescheid an Arbeitgeber ggf. mit Nachforderungen und Fristsetzung

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 1 Woche ab Eingang der Beschwerde.

    1 Woche (ca. 1 Woche ab Eingang der Beschwerde)

    Kosten

    Es fallen Gebühren und Auslagen an.

    Je nach Aufwand können diese zwischen 50,00 bis 320,00 Euro betragen.

    je nach Aufwand: Gebühr ab 50.00 EUR bis 300.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 02.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024

    Stichwörter

    Instandhaltungskonzept, Anlage, Gefahr, Explosion, Wartung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English