Juristischer Vorbereitungsdienst Zulassung
    99019061007000

    Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen

    In den juristischen Vorbereitungsdienst werden Sie auf Antrag aufgenommen, wenn Sie nach einem rechtswissenschaftlichen Studium an einer Universität die sogenannte erste Prüfung bestanden haben.

    Beschreibung

    Die Zulassung zum Rechtsreferendariat in Rheinland-Pfalz erfolgt auf Antrag.

    zuständige Stelle

    Alleinige Zulassungsbehörde für Rheinland-Pfalz (OLG-Bezirke Koblenz und Zweibrücken) ist die Präsidentin / der Präsident des Oberlandesgerichts Koblenz. Der Antrag auf Zulassung zum Rechtsreferendariat in Rheinland-Pfalz ist deshalb an die Präsidentin / den Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz zu richten.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Oberlandesgericht Koblenz.

    Ansprechpartner

    Adressdatenbank deutschlandweite Orts- und Gerichtssuche

    Internet

    Stichwörter

    Amtsgericht, Familiengericht, Indolvenzgericht

    Version

    Technisch erstellt am 04.02.2022
    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Formulare

    Antrag auf Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst

    Voraussetzungen

    In den juristischen Vorbereitungsdienst wird auf Antrag aufgenommen, wer nach einem rechtswissenschaftlichen Studium an einer Universität die sogenannte erste Prüfung bestanden hat. Die erste Prüfung besteht aus einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung und einer staatlichen Pflichtfachprüfung. Wenn die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die Zahl der vorhandenen Ausbildungsplätze übersteigt oder die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht ausreichen, erfolgt die Zulassung nach der „Landesverordnung über die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst“.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage zum Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Für die Zulassung zum Rechtsreferendariat (Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst) ist ein Antrag zu stellen. Dieser wird vom Oberlandesgericht Koblenz beschieden und die Zulassung durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Einstellungstermin vollzogen.

    FAQ

    Kann ich mich für einen bestimmten Ort bewerben?

    Im Rahmen Ihrer Bewerbung können Sie Ortswünsche äußern, jedoch ist eine Beschränkung der Bewerbung auf einen bestimmten Ort nicht möglich. Im Falle einer Bewerbung müssen Sie sich daher mit der Ausbildung an jedem der nachstehend angeführten Orte einverstanden erklären.

    Kann ich einen Ortswunsch angeben?

    Im Rahmen Ihrer Bewerbung können Sie Ortswünsche äußern, jedoch ist eine Beschränkung der Bewerbung auf einen bestimmten Ort nicht möglich. Im Falle einer Bewerbung müssen Sie sich daher mit der Ausbildung an jedem der nachstehend angeführten Orte einverstanden erklären.

    Nach welchen Kriterien werden die Ortswünsche berücksichtigt?

    Bei der Verteilung der Bewerberinnen und Bewerber auf die einzelnen Ausbildungsorte ist die Zulassungsbehörde bzw. die Einstellungsbehörde zahlreichen Sachzwängen unterworfen, die eine Erfüllung des geäußerten Ortswunsches nicht immer möglich machen. Zunächst ist die Anzahl der Ausbildungsplätze in den Bezirken des Oberlandesgerichts Koblenz und des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vorgegeben. Schon das Verhältnis dieser beiden Zahlen entspricht oft nicht dem Verhältnis der Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Ausbildung in den jeweiligen Bezirken absolvieren möchten. Hinzu kommt, dass die größeren Städte sowie die an der "Rheinschiene" gelegenen Orte wegen ihrer günstigen Verkehrsanbindung unter den Bewerberinnen und Bewerbern begehrter sind. Es müssen aber alle Ausbildungsorte des Landes, auch die kleineren und abseits gelegenen, gleichmäßig besetzt werden. Ferner sind auch die Fälle nicht selten, dass gerade ein kleines Gericht, in dem nur ein oder zwei Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen, von mehreren Referendarinnen und Referendaren als Ausbildungsstelle gewünscht wird, weil sie zufällig in der Nähe wohnen. Da kein Anspruch auf eine wunschgemäße Zuweisung besteht, sind jedoch auch die an die Mobilität und Flexibilität zu richtenden Ansprüche unter Umständen recht hoch. So liegen insbesondere für den Landgerichtsbezirk Mainz erfahrungsgemäß weit mehr Zulassungswünsche vor, als Ausbildungsstellen vorhanden sind. Daher müssen gerade die Bewerberinnen und Bewerber, welche diesen Ortswunsch äußern, damit rechnen, zur Ausbildung einem anderen Bezirk zugewiesen zu werden. Im Nachrückverfahren können schließlich nur noch die Ausbildungsstellen vergeben werden, die wieder frei geworden sind. Soweit dies möglich ist, wird versucht, den Wünschen der Bewerberinnen und Bewerber Rechnung zu tragen.  Sofern eine Auswahl zu treffen ist, stehen soziale Bindungen (z.B. verheiratet, Kinder) an erster Stelle. Vorrangig Berücksichtigung finden auch Bewerberinnen und Bewerber mit einem bestehenden Arbeitsverhältnis an den Universitäten des Landes Rheinland-Pfalz, welches als Nebentätigkeit während des Referendariats fortgesetzt werden soll. Im Übrigen richtet sich die Auswahl danach, ob die Bewerberinnen und Bewerber einen gewachsenen Lebensmittelpunkt im gewünschten Landgerichtsbezirk haben (Kriterien: z.B. langjähriger Wohnsitz, Schulausbildung, Lehre, familiäre Anbindung; dagegen bloßer Studienwohnsitz, eine bereits gemietete Wohnung, Verlobung genügen nicht), und/oder wichtige Gründe (z.B. Gemeinderat, nachhaltige ehrenamtliche Tätigkeit) für den gewünschten Ort vorliegen. Schließlich werden bei der örtlichen Zuweisung Bewerberinnen und Bewerber mit Herkunft aus Rheinland-Rheinland-Pfalz jenen vorgezogen, die keine der genannten Kriterien aufweisen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 05.08.2021

    Version

    Technisch erstellt am 01.12.2020
    Technisch geändert am 30.09.2025

    Stichwörter

    Rechtsreferendariat, Vorbereitungsdienst, 2. Staatsexamen, zweite juristische Staatsprüfung, Referendar, Referendarin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020