Hochschulqualifikation ausländische Zeugnisse bewerten
Sie haben einen ausländischen Hochschulabschluss und möchten an einer deutschen Hochschule weiterstudieren? Informieren Sie sich hier über die Zeugnisbewertung.
Beschreibung
Eine Zeugnisbewertung ist ein offizielles Dokument der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
Die Zeugnisbewertung wird in Form einer Bescheinigung ausgestellt. Sie erhalten diese Bescheinigung in einer Kurzfassung und einer Langfassung. Darin wird die Ebene des deutschen Bildungsabschlusses genannt, mit dem Ihr ausländischer Abschluss vergleichbar ist.
Sie informiert Sie auch gleichzeitig darüber, welche Möglichkeiten Sie zur Fortsetzung Ihres Studiums haben.
Die ZAB stellt nur für abgeschlossene Hochschulausbildungen eine Bescheinigung aus.
Die Zeugnisbewertung ist nur eine vergleichende Einstufung. Sie ersetzt nicht die Anerkennung.
Mit der Bescheinigung der ZAB können Sie gegenüber der Hochschule nachweisen, dass Sie über einen Hochschulabschluss verfügen. Letztendlich entscheidet aber die Hochschule, ob Sie zum Studium zugelassen werden.
zuständige Stelle
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
im Sekretariat der Kultusministerkonferenz
Graurheindorfer Straße 157
53117 Bonn
(Postfach 2240, 53012 Bonn)
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.03 Ausländerwesen
Beschreibung
Bis auf Weiteres nur EC-Kartenzahlung möglich!
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Wegen stark erhöhtem Arbeitsaufkommen und knapper Personalressourcen beträgt die Wartezeit für einen Termin derzeit 8 bis 10 Wochen. Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Von telefonischen Rückfragen bitten wir abzusehen. Durch die Vielzahl von Anrufen müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer wieder die gerade bearbeiteten Vorgänge unterbrechen. Dies führt zu Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung. Wir bitten um Verständnis.
++ Ukrainer-Aufenthaltserlaubnis bis 2025 verlängert: Mit der Ukrainer-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz, die am 01.02.2024 noch gültig sind, automatisch bis zum 04.03.2025 verlängert. Diese wurden und werden gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz für Menschen gewährt, die anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland einreisen. Für die Verlängerung müssen die Geflüchtete die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen. ++
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprache nur mit Terminvereinbarung Montag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprache nur mit Terminvereinbarung Dienstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprache nur mit Terminvereinbarung  
Kontakt
E-Mail: auslaenderbehoerde@worms.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Die Abschlussurkunde der zu bewertenden Hochschulqualifikation in Originalsprache
- Die Fächer- und Notenübersicht über das gesamte Studium
- Das Diploma Supplement in der standardisierten europäischen Form (sofern ausgestellt)
- Eine deutsche Übersetzung Ihrer Dokumente
Formulare
Das Antragsformular und Hinweise zur Antragstellung finden Sie auf der Internetseite der Kultusministerkonferenz (KMK).
Voraussetzungen
- Abgeschlossene Hochschulausbildung
Rechtsgrundlage(n)
Die Länder der Bundesrepublik Deutschland haben die ZAB mit dieser Aufgabe beauftragt. Die ZAB stellt Zeugnisbewertungen für Hochschulabschlüsse aus allen Staaten der Welt aus.
Verfahrensablauf
Sie stellen einen schriftlichen Antrag bei der ZAB. Diese sendet Ihnen dann per E-Mail einen Gebührenbescheid zu.
Sobald Sie die Gebühr bezahlt haben, wird Ihr Antrag bearbeitet.
Sie erhalten von der ZAB eine Bescheinigung. Diese Bescheinigung enthält eine Kurzfassung und eine Langfassung. Die Kurzfassung können Sie Bewerbungsunterlagen beifügen. Die Langfassung können Sie dann verwenden, wenn Sie umfangreiche Informationen benötigen.
Fristen
Keine.
Kosten
EUR 200,00 für Ihren 1. Antrag
EUR 100,00 für jeden weiteren Antrag
Hinweise (Besonderheiten)
Die Zeugnisbewertung eignet sich vor allem für nicht reglementierte Berufe. Für reglementierte Berufe benötigen Sie eine Anerkennung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt am 29.07.2020
Stichwörter
Anerkennung in Deutschland, Berufsanerkennung, Hochschulanerkennung