unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung

    Berichtigung personenbezogener Daten durch die Meldebehörde

    Sie haben ein Recht darauf, dass die Daten, die beispielsweise eine Behörde von Ihnen verarbeitet, korrekt sind. Beantragen Sie daher die Berichtigung Ihrer Daten, falls Sie bemerken, dass unrichtige Daten von Ihnen verarbeitet werden.

    Beschreibung

    Die Meldebehörde ist verpflichtet, unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu vervollständigen. 
    Sollten Sie feststellen, dass die Meldebehörde unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, können Sie die Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten formlos beantragen. 

    Die Behörde prüft anschließend, ob es sich tatsächlich um unrichtige oder unvollständige Daten handelt. Sollte dies der Fall sein, werden die Daten berichtigt oder vervollständigt. 

    zuständige Stelle

    Meldebehörden

    Zuständigkeit

    Die zuständigen Meldebehörden. 

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Lingenfeld - Fachbereich 3.1 - Ordnung und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 60

    67360 Lingenfeld

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    montags und dienstags 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr mittwochs (Dienstleistungstag) 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr donnerstags 08:00 bis 12:00 Uhr nachmittags geschlossen freitags (Dienstleistungsmittag) 08:00 bis 13:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06344 509-199

    Telefon Festnetz: 06344 509-0

    E-Mail: ordnung@vg-lingenfeld.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    • Pass- und Einwohnermeldewesen
    • Personenstandswesen und Staatsangehörigkeiten
    • Bestattungswesen und Standesamt
    • Fundbüro
    • Feuerwehr- und Brandschutzangelegenheiten
    • Zivil- und Katastrophenschutz
    • Schnakenbekämpfung
    • Gewerberecht
    • Fischereiwesen
    • Obdachlosenangelegenheiten
    • Verkehrsüberwachung und Bußgeldstelle
    • Verkehrslenkung und verkehrsrechtliche Genehmigungen/Erlaubnisse
    • Kommunaler Vollzugsdienst
    • Bezirksbeamter der Polizei 

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Um nachzuweisen, dass die verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig sind, müssen gegebenenfalls Dokumente vorgelegt werden, aus denen sich die richtigen Daten ergeben.

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen einer Berichtigung sind zum einen unrichtige oder unvollständige Daten und zum anderen die zweifelsfreie Feststellung der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit.

    Es müssen der Meldebehörde zudem die richtigen Daten bekannt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sobald Sie eine Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten beantragt haben und die Behörde feststellt, dass die Daten tatsächlich unrichtig sind, erfolgt die Berichtigung, soweit der Behörde die richtigen Daten bekannt sind.

    Über das Ergebnis der Prüfung Ihres Berichtigungsantrages werden Sie unterrichtet.

    Die Meldebehörde unterrichtet auch diejenigen öffentlichen Stellen, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen nach dem Bundesmeldegesetz die unrichtigen oder unvollständigen Daten übermittelt worden sind.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Gering.

    In einfachen Fällen erfolgt die Berichtigung unverzüglich; gegebenenfalls nimmt allerdings die Überprüfung, ob es sich tatsächlich um unrichtige personenbezogene Daten handelt, sowie die Ermittlung der richtigen Daten Zeit in Anspruch.

    Kosten

    gebührenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 21.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024

    Stichwörter

    Meldedate, Unvollständige Daten, Personenbezogene Daten, Berichtigung, Verantwortlicher, Verarbeitung, Unrichtige Daten, Vervollständigung, Meldebehörde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de