Gewährleistung der Betriebssicherheit - Einen Schadensfall bei der Verwendung von Arbeitsmitteln anzeigen
Schadenereignisse mit bestimmten Arbeitsmitteln oder überwachungsbedürftigen Anlagen, bei welchen Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben, müssen Sie unverzüglich anzeigen.
Beschreibung
Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin müssen Sie jeden Schadensfall, bei dem Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben, der Arbeitsschutzbehörde anzeigen.
Die Arbeitsschutzbehörde kann eine sicherheitstechnische Beurteilung einer zugelassenen Überwachungsstelle verlangen.
Online-Dienst
BESI Online - Portal für Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
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Ansprechpartner
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd - Regionalstelle Gewerbeaufsicht Neustadt
Adresse
Hausanschrift
Friedrich-Ebert-Straße 14
67433 Neustadt an der Weinstraße
Postanschrift
Postfach 10 02 62
67402 Neustadt an der Weinstraße
Kontakt
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord - Regionalstelle Gewerbeaufsicht Idar-Oberstein
Adresse
Hausanschrift
Hauptstraße 238
55743 Idar-Oberstein
Kontakt
E-Mail: poststelle22@sgdnord.rlp.de
Telefon Festnetz: +49 6781 565-0
Internet
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
- Sie sind Arbeitgeber oder Arbeitgeberin
- Es sind nachfolgende Arbeitsmittel beteiligt:
- Aufzugsanlagen
- Druckanlagen
- Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
- Kräne
- Flüssiggasanlagen
- maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik
- es muss sich um einen Schadensfall handeln, bei dem Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kein Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Reichen Sie die Anzeige des Ereignisses unverzüglich mir allen erforderlichen Informationen bei der zuständigen Behörde ein.
- Die zuständige Behörde teilt Ihnen mit ob weitere Unterlagen (beispielsweise eine Beurteilung durch eine zugelassene Überprüfungsstelle) benötigt werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 28.03.2023
Stichwörter
Unfall, Kran, Anzeige, Flüssiggasanlage, Aufzugsanlage, Druckanlage, Dampfkesselanlage, Druckbehälteranlage, Füllanlage, Gasfüllanlage, Rohrleitungsanlage, Lageranlage, Füllstelle, Tankstelle, Flugfeldbetankungsanlage, Anlage explosionsgefährdete Bereiche, überwachungsbedürftige Anlage, maschinentechnisches Arbeitsmittel, Veranstaltungstechnik