Berufsfachschule I anmelden
Sie haben Ihren Abschluss der Berufsreife („Hauptschulabschluss“) geschafft, aber noch keinen geeigneten Ausbildungsplatz gefunden? In der Berufsfachschule I (BF 1) erwerben Sie eine berufliche Grundqualifikation in einer Fachrichtung Ihrer Wahl.
Beschreibung
Die Berufsfachschule I (BF 1) führt zu einer fachrichtungsbezogenen beruflichen Grundbildung. Der Unterricht fördert berufsbezogene fachtheoretische und fachpraktische Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie allgemeine Kompetenzen (z.B. in Deutsch, Mathematik und Englisch) und unterstützt Sie beim Erkennen und dem Ausbau Ihrer persönlichen Stärken.
Die BF 1 wird im Vollzeitunterricht geführt und dauert ein Schuljahr.
Sie gliedert sich in folgende Fachrichtungen:
- Ernährung und Hauswirtschaft/Sozialwesen
- Gesundheit und Pflege
- Gewerbe und Technik (Bau-, Elektro-, Fahrzeug-, Holz-, Metall-, Medientechnik und Farbtechnik/Raumgestaltung)
- Wirtschaft und Verwaltung
Abschluss
Die BF 1 schließt mit einem Zertifikat über den Erwerb der beruflichen Grundkompetenzen und einer Dokumentation der Leistungen in den berufsübergreifenden Fächern ab.
Zudem berechtigt ein Abschluss der BF I mit entsprechenden Leistungen zum Übergang in die Berufsfachschule II.
Zuständigkeit
Die zuständige berufsbildende Schule finden Sie im BBS- Standortatlas Rheinland-Pfalz. Dort finden Sie auch Links zu den Homepages aller berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz. Auf der Homepage der in Frage kommenden Schule werden weitere Informationen zur Verfügung gestellt (z.B. Flyer).
Alternativ können Sie sich auch an die Agentur für Arbeit wenden, um sich über die Möglichkeiten Ihres beruflichen Werdegangs zu informieren.
Ansprechpartner
Berufsbildende Schule des Landkreises Ahrweiler
Aktuelles
BBS Bad Neuenahr-Ahrweiler
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kreisverwaltung Ahrweiler - Kreis Ahrweiler
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Hausanschrift
Hausanschrift
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-ahrweiler.de
E-Mail: info@kreis-ahrweiler.de
Telefon Festnetz: 02636 9740-500
Telefon Festnetz: 02636 9740101
Telefon Festnetz: 02641 975-0
Telefon Festnetz: 02641 975-610
Telefon Festnetz: 02641 975-660
Telefon Festnetz: 02642 901966
Telefon Festnetz: 02691 305320
Fax: 02641 975-456
Fax: 02641 975-699
Internet
erforderliche Unterlagen
Zur Anmeldung an der zuständigen berufsbildenden Schule muss in der Regel das Halbjahreszeugnis der zuletzt besuchten Schule vorgelegt werden und (sobald es vorliegt) das Abschlusszeugnis der Berufsreife.
Weitere Auskünfte über eventuell erforderliche Unterlagen (z.B. Lebenslauf, Passbild) erteilt Ihnen Ihre berufsbildende Schule.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufschulfachschule 1 ist
- das Abschlusszeugnis der Berufsreife oder
- ein gleichwertiges Zeugnis
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Eine erste Beratung zur Berufsfachschule I erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit. Diese kann Ihnen die zuständige berufsbildende Schule empfehlen, an die Sie sich wenden können, um weitere Informationen zur Berufsfachschule I und das Anmeldeverfahren zu erhalten.
Fristen
Ihre Anmeldung sollte nach Ausgabe der Halbjahreszeugnisse, am besten vor dem 1. März eines Jahres erfolgen.
Spätere Anmeldungen sind auch möglich. Fragen Sie bitte bei der zuständigen berufsbildenden Schule nach, wann die Aufnahmebescheide verschickt werden.
Kosten
Der Besuch der Berufsfachschule I an öffentlichen berufsbildenden Schulen ist kostenlos. Beim Besuch einer privaten Berufsfachschule I fallen eventuell Schulgebühren an. Diese erfahren Sie direkt bei der in Frage kommenden Schule.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach dem Besuch der Berufsfachschule I erhalten Sie eine Schulbescheinigung über den Besuch und die Dauer des Bildungsganges sowie die Befreiung vom weiteren Schulbesuch (Ausnahme: Wenn Sie eine duale Ausbildung beginnen, haben Sie die Pflicht, die Berufsschule zu besuchen).
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 19.11.2020
Stichwörter
Hauptschulabschluss, bbs, BF1, BBS, Grundqualifikation