Schülerbeförderung durchführen
Grundsätzlich haben alle Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf Schülerbeförderung, wenn sie ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist.
Beschreibung
Träger der Schülerbeförderung sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Grundsätzlich haben alle Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf Schülerbeförderung, wenn sie ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist.
Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II wird Schülerbeförderung nur gewährt, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze unterschritten wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Der Antrag auf Schülerbeförderung ist in der Regel beim Schulamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt zu stellen. Die erforderlichen Antragsformulare erhält man auch in der Schule.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Zulassungsstelle DiezMontag-Freitag8:00 Uhr -12:00 UhrWilhelmstraße 42aDonnerstag14:00 Uhr-17:30 Uhr65582 Diez
Zulassungsstelle NastättenMontag-Freitag8:00 Uhr -11:00 UhrPestalozzistraße 2
56355 Nastätten
Kontakt
Telefon Festnetz: 02603 972-0
Fax: 02603 972-199
Kontaktperson
Frau Imke Jüngling
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-139
Fax: 02603 972-6139
E-Mail: imke.juengling@rhein-lahn.rlp.de
Frau Ewa Just
Besucheranschrift
E-Mail: ewa.just@rhein-lahn.rlp.de
Telefon Festnetz: 02603 972-347
Fax: 02603 972-647
Herr Stephan Lobitz
Besucheranschrift
E-Mail: stephan.lobitz@rhein-lahn.rlp.de
Fax: 02603 972-6135
Telefon Festnetz: 02603 972-135
Frau Christina Corsen-Fittler
Internet
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen mitzubringen sind, erfragen Sie bitte beim Schulamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Möglicherweise kann auch die Schule selbst hierüber Auskunft geben.
Hinweise für Rhein-Lahn-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Lahn-Kreis
Es muss ein Antrag auf Übernahme der Fahrkosten gestellt werden. Das Formular hierzu finden Sie unter Anträge/ Formulare.
Es muss ein Antrag auf Übernahme der Fahrkosten gestellt werden. Das Formular hierzu finden Sie unter Anträge/ Formulare.
Formulare
Die Antragsformulare werden jeweils von den Trägern der Schülerbeförderung (Landkreis oder kreisfreie Stadt) zur Verfügung gestellt.
Hinweise für Rhein-Lahn-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Lahn-Kreis
Bei Anträgen auf Schülerbeförderung, die einkommensabhängig gewährt wird (Sekundarstufe II), ist dem Antrag der maßgebliche Einkommenssteuerbescheid beizufügen.
Allgemeines
Formulare Schulen
Antrag Grund- u Förderschulen 2024/2025.pdf
Antrag Sekundarstufe I 2024/2025.pdf
Antrag Berufsschule Sekundarstufe I 2024/2025.pdf
Antrag Sekundarstufe II 2024/2025.pdf
Bei Anträgen auf Schülerbeförderung, die einkommensabhängig gewährt wird (Sekundarstufe II), ist dem Antrag der maßgebliche Einkommenssteuerbescheid beizufügen.
Allgemeines
Formulare Schulen
Antrag Grund- u Förderschulen 2024/2025.pdf
Antrag Sekundarstufe I 2024/2025.pdf
Antrag Berufsschule Sekundarstufe I 2024/2025.pdf
Antrag Sekundarstufe II 2024/2025.pdf
Voraussetzungen
Der Schulweg ist für die Schülerin oder den Schüler nicht zumutbar. Dies ist dann der Fall, wenn der Fußweg zwischen Wohnung und Grundschule länger als 2 Kilometer, bei den weiterführenden Schulen länger als 4 Kilometer oder der Schulweg besonders gefährlich ist.
Der Anspruch auf Schülerbeförderung bezieht sich auf die nächstgelegene Schule der gewählten Schulart.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Der Antrag auf Schülerbeförderung sollte vor Beginn des Schuljahres gestellt werden.
Hinweise für Rhein-Lahn-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Lahn-Kreis
Eine Antragstellung bis zum 30.04. eines jeden Jahres wird empfohlen, damit eine Aushändigung der Schülerfahrkarte zum Schulbeginn gewährleistet werden kann.
Eine Antragstellung bis zum 30.04. eines jeden Jahres wird empfohlen, damit eine Aushändigung der Schülerfahrkarte zum Schulbeginn gewährleistet werden kann.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 23.11.2020
Stichwörter
Schülerbeförderung, Schulweg, Schülerzeitkarten, Fahrtkostenerstattung, Schülerfahrtkosten