Wohnsitz abmelden wegen Auswanderung
Wenn sie auswandern wollen, müssen Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland abmelden.
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Wenn sie auswandern wollen, müssen Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland abmelden.
Beschreibung
Wenn Sie aus Ihrer alleinigen Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Sie ins Ausland ziehen.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn - Abt. 2 - Ordnungs-, Schul- und Sozialabteilung
Adresse
Besucheranschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Lukas Oppermann
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: lukas.oppermann@enkenbach-alsenborn.de
Telefon Festnetz: 06305 71-135
E-Mail: meldeamt@enkenbach-alsenborn.de
Dagmar Schürger
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: meldeamt@enkenbach-alsenborn.de
Fax: 06305 71-190
E-Mail: dagmar.schuerger@enkenbach-alsenborn.de
Telefon Festnetz: 06305 71-144
Melanie Schmitt
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: melanie.schmitt@enkenbach-alsenborn.de
E-Mail: meldeamt@enkenbach-alsenborn.de
Fax: 06303 4888
Telefon Festnetz: 06303 913-122
Marie-Janette Müller-Pratt
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06303 913-121
E-Mail: Marie-Janette.Mueller-Pratt@enkenbach-alsenborn.de
Fax: 06303 4888
Heike Ebling
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: heike.ebling@enkenbach-alsenborn.de
E-Mail: meldeamt@enkenbach-alsenborn.de
Telefon Festnetz: 06305 71-133
Fax: 06305 71-190
Heike Hemmer
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: heike.hemmer@enkenbach-alsenborn.de
Fax: 06303 4888
Telefon Festnetz: 06303 913-121
Internet
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 18.11.2015
Stichwörter
auswandern, Umzug ins Ausland