Wohnsitz abmelden wegen Auswanderung
Wenn sie auswandern wollen, müssen Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland abmelden.
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Wenn sie auswandern wollen, müssen Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland abmelden.
Beschreibung
Wenn Sie aus Ihrer alleinigen Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Sie ins Ausland ziehen.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Hinweise für Worms: Abmeldung des Wohnsitzes bei Wegzug ins Ausland
Es besteht eine Abmeldepflicht bei Wegzug ins Ausland. Die Abmeldung muss nach § 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) innerhalb von 2 Wochen nach Auszug und kann frühestens 1 Woche vor dem Auszug, bei der Meldebehörde erfolgen.
Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummer:
(06241) 853 - 0
Es besteht eine Abmeldepflicht bei Wegzug ins Ausland. Die Abmeldung muss nach § 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) innerhalb von 2 Wochen nach Auszug und kann frühestens 1 Woche vor dem Auszug, bei der Meldebehörde erfolgen.
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Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro
Beschreibung
Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.
Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
--> Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen)
oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0
Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.
Jetzt gleich online erledigen!
Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:
- NEU: Kfz online zulassen, ummelden, abmelden, Halterdaten ändern, Leasingbriefauskunft & Wunschkennzeichen
- weitere Online-Dienste nutzen
Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)
- Montag ? Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
- Montag ? Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr
Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0
In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen.
Es sind nur Kartenzahlungen möglich!
Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
- Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, 67550 Worms
Frau Simone Lampe (Kontaktdaten siehe unten) '
>> Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
- Pfeddersheim: Schlossstraße 48, 67551 Worms
Frau Stefanie Wetzel Kontaktdaten siehe unten)
>> Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
- Horchheim: Alter Marktplatz 1, 67551 Worms
Frau Edith Baier (Kontaktdaten siehe unten)
>> Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0
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Bitte nutzen Sie unsere zentrale Telefonnummer: (0 62 41) 8 53 - 0
Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99
Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift Folzstraße 5
67547 Worms
Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!  
Kontakt
E-Mail: buergerservice@worms.de
Fax: +49 6241 853-3799
Kontaktperson
Herr Dennis Isbaner (Abteilungsleiter)
Fax: +49 6241 853-3799
Telefon Festnetz: +49 6241 853-3700
Frau Kerstin Schneider (stellv. Abteilungsleiterin)
Fax: +49 6241 853-3799
Telefon Festnetz: +49 6241 853-3701
Frau Astrid Sözbir (Teamleiterin)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-3710
Fax: +49 6241 853-3799
Herr Markus Andrae (Sachbearbeiter)
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Edith (Bürgerservicebüro Außenstelle Horchheim) Baier (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: +49 6241 2696856
Fax: +49 6241 268357
Frau Manuela Blüm (Sachbearbeiterin)
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Izabela Boxheimer (Sachbearbeiterin)
Herr Nicolas Durrer (Sachbearbeiter)
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Halide Düzgün (Sachbearbeiterin)
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Corinna Gerber (Sachbearbeiterin)
Frau Erika (Bürgerservicebüro Außenstelle Neuhausen) Guth (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: +49 6241 8499949
Fax: +49 6241 267767
Frau Olga Krampez (Sachbearbeiterin)
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Simone (Bürgerservicebüro Außenstelle Rheindürkheim) Lampe (Sachbearbeiterin)
Fax: 06242 901432
Telefon Festnetz: 06242 9906575
Herr Markus Maydt (Sachbearbeiter)
Fax: +49 6241 853-3799
Herr Matthias Mucha (Sachbearbeiter)
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Sabrina Röser (Sachbearbeiterin)
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Nicole Speicher
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Josephine Strauß (Sachbearbeiterin)
Frau Johanna Trovato (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-3709
Frau Melanie Wagner (Sachbearbeiterin)
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Heike Weber
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Stefanie (Bürgerservicebüro Außenstelle Pfeddersheim) Wetzel
Telefon Festnetz: 06247 9047900
Frau Luca Zemke (Sachbearbeiterin)
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Johanna Bott
Telefon Festnetz: +49 6241 853-3712
Fax: +49 6241 853-3799
Internet
Formulare
Datenschutz-Informationen für meldepflichtige Personen
Vollmacht An- Um- und Abmeldung eines Wohnsitzes
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Hinweise für Worms: Abmeldung des Wohnsitzes bei Wegzug ins Ausland
- Personalausweis
Die Abmeldung kann durch einen Bevollmächtigten unter Vorlage einer Vollmacht, einer Ausweiskopie des Betroffenen und dem Ausweis des Bevollmächtigten erfolgen.
- Personalausweis
Die Abmeldung kann durch einen Bevollmächtigten unter Vorlage einer Vollmacht, einer Ausweiskopie des Betroffenen und dem Ausweis des Bevollmächtigten erfolgen.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 18.11.2015
Stichwörter
auswandern, Umzug ins Ausland